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Perrier bleibt im Handel

Gericht verneint ausreichende Belege für Risiken und Rechtsverstöße

Perrier bleibt im Handel

Ein französisches Gericht hat den Antrag einer Verbraucherorganisation gegen die Vermarktung des Mineralwassers der Marke Perrier abgelehnt. Die Organisation hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, um den Verkauf des in grünen Flaschen angebotenen Wassers zu stoppen. Das Gericht erklärte, dass die vorgelegten Informationen nicht ausreichten, um ein dringendes Gesundheitsrisiko oder eine eindeutige Rechtsverletzung festzustellen, die ein solches Vorgehen rechtfertigen würden.

Die Verbraucherschutzorganisation UFC-Que Choisir wirft dem Hersteller Nestlé irreführende Werbung vor. Sie argumentiert, das Produkt werde als natürliches Mineralwasser vermarktet, obwohl es mit Verfahren behandelt worden sei, die nicht genehmigt seien. Nestlé Waters hat diese Darstellung stets zurückgewiesen und betont, dass alle Maßnahmen innerhalb der rechtlichen Vorgaben erfolgt seien. Die Gerichtsentscheidung stellt vorerst klar, dass die Argumente der Organisation für eine sofortige Marktuntersagung nicht ausreichen.

Der Rechtsstreit ist Teil eines größeren Skandals, der durch Berichte französischer Medien ausgelöst wurde. Diese hatten im Vorjahr offengelegt, dass Perrier und andere Produzenten ihre Produkte mit unerlaubten Methoden behandelt hatten, um Verunreinigungen vorzubeugen. Die Enthüllungen führten zu breiten Diskussionen über die Regulierung und Kontrolle von Mineralwasser in Frankreich. Eine Untersuchung des französischen Senats ergab im Mai, dass staatliche Stellen die betreffenden Praktiken über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend offengelegt hatten.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe erklärte Nestlé, die früher angewandten Vorgehensweisen nicht fortzuführen. Der Konzern kommunizierte, die umstrittenen Behandlungen eingestellt zu haben und nun auf Mikrofiltration zu setzen. Diese Technik soll laut Nestlé dazu dienen, die Produktqualität aufrechtzuerhalten, ohne dabei auf die zuvor kritisierten Prozesse zurückzugreifen. Die Verbraucherschützer sehen jedoch auch in dieser Form der Behandlung ein mögliches Risiko. Nach ihrer Einschätzung sei das Verfahren ebenfalls nicht genehmigt und könne ein Anzeichen dafür sein, dass nach wie vor Unsicherheiten bezüglich der Produktbeschaffenheit bestünden.

Die rechtliche Auseinandersetzung zeigt, wie sensibel das Thema Mineralwasser in Frankreich geworden ist. Für Nestlé bedeutet die Entscheidung, dass das Produkt weiterhin im Handel bleiben darf. Für die Verbraucherschützer bleibt die Frage offen, ob die angewandten Verfahren langfristig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Das Gericht hat jedoch klargestellt, dass derzeit keine ausreichende Grundlage für drastischere Maßnahmen vorliegt.

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