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North Carolina: Cannabisgeruch reicht als Grund für Polizeidurchsuchung

Der Oberste Gerichtshof von North Carolina bestätigt erneut: Cannabisgeruch kann Polizeidurchsuchungen rechtlich legitimieren.

• 2 Min
North Carolina: Cannabisgeruch reicht als Grund für Polizeidurchsuchung

Der Oberste Gerichtshof von North Carolina hat in einer einstimmigen Entscheidung eine Verurteilung aus dem Mecklenburg County bestätigt, bei der die Verhaftung eines Angeklagten auf den wahrgenommenen Geruch von Cannabis zurückging. Das Urteil im Fall State v. Schiene wurde am Freitag gefällt und setzt eine klare Linie in der Rechtsprechung des Bundesstaates fort.

Es handelt sich bereits um das dritte Urteil des Gerichts in diesem Jahr, das Verhaftungen im Zusammenhang mit Cannabisgeruch ausdrücklich bestätigt. Damit festigt der Oberste Gerichtshof von North Carolina eine Rechtspraxis, die für Strafverfolgungsbehörden im Bundesstaat erhebliche praktische Bedeutung hat.

Gesamtheit der Umstände entscheidend

Richter Phil Berger Jr. begründete die Entscheidung mit Verweis auf frühere Urteile desselben Gerichts. „Die Gesamtheit der Umstände, einschließlich des Cannabisgeruchs, lieferte den Strafverfolgungsbehörden einen hinreichenden Grund für eine Durchsuchung", heißt es in der Urteilsbegründung. Berger betonte dabei, dass der Geruch von Cannabis ein Faktor sei, der im Rahmen einer Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden könne – nicht jedoch als alleiniges Kriterium gewertet werden müsse.

Das Gericht verwies explizit auf zwei Entscheidungen vom Mai dieses Jahres: State v. Dobson und State v. Rowdy. In beiden Fällen hatte der Oberste Gerichtshof bereits bekräftigt, dass Präzedenzfälle eine Prüfung der Gesamtheit der Umstände erfordern, um einen hinreichenden Tatverdacht festzustellen. „Dieses Gericht hat kürzlich bekräftigt, dass wir weiterhin unseren Präzedenzfällen folgen, die eine Prüfung der Gesamtheit der Umstände erfordern", schrieb Berger in seiner Begründung.

Rechtsfrage bereits geklärt – weitere Überprüfung überflüssig

Richter Berger machte in seiner Begründung deutlich, dass die zentrale Rechtsfrage des Falls durch die früheren Urteile bereits abschließend beantwortet worden sei. „Da eine weitere Überprüfung dieser geklärten Frage überflüssig wäre, kommen wir zu dem Schluss, dass die Ermessensüberprüfung zu Unrecht gewährt" wurde, führte er weiter aus. Das Gericht sah damit keinen Anlass, von seiner bisherigen Linie abzuweichen.

Für deutsche Leser ist dieser Rechtsstreit im Kontext der US-amerikanischen Cannabispolitik zu verstehen. In den USA ist Cannabis auf Bundesebene weiterhin illegal, während einzelne Bundesstaaten unterschiedliche Regelungen zur Legalisierung oder Entkriminalisierung getroffen haben. North Carolina gehört zu den Bundesstaaten, in denen Cannabis nach wie vor weitgehend illegal ist, was die Rechtsprechung des dortigen Obersten Gerichtshofs in dieser Frage erklärt.

Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis der Strafverfolgungsbehörden in North Carolina. Polizeibeamte können den Geruch von Cannabis weiterhin als einen von mehreren Faktoren heranziehen, um einen hinreichenden Tatverdacht für eine Durchsuchung zu begründen. Die Rechtslage in diesem Bundesstaat ist damit – zumindest vorerst – eindeutig geklärt.

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