Neue Postregelung: Längere Zustellzeiten ab 2025
Auswirkungen auf Fristen bei behördlichen Einsprüchen und Steuerbescheiden beachten

Ab Januar 2025 dürfen sich Verbraucher auf längere Wartezeiten bei der Zustellung von Briefen einstellen. Dies wird durch das neue Postmodernisierungsgesetz ermöglicht, das kürzlich sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat verabschiedet wurde. Die Deutsche Post muss künftig nicht mehr gewährleisten, dass mindestens 80 Prozent der eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag zugestellt werden. Stattdessen müssen bis zum dritten Werktag 95 Prozent der Briefe zugestellt sein und bis zum vierten Werktag 99 Prozent.
Diese Änderung ist besonders relevant für Personen, die Fristen einhalten müssen, wie zum Beispiel bei einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid. Derzeit gilt laut § 122 der Abgabenordnung die sogenannte Dreitagesfiktion, wonach ein Bescheid drei Tage nach Einwurf als zugestellt gilt. Ab Januar 2025 wird diese Zustellfiktion auf vier Tage verlängert. Fällt der vierte Tag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, endet die Frist am darauffolgenden Werktag.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Erhält ein Steuerzahler einen Steuerbescheid am 7. August 2025, so müsste ein Einspruch bis spätestens 8. September 2025 beim Finanzamt eingehen, da der 7. September ein Sonntag ist. Steuerexperten empfehlen jedoch, wichtige Schreiben nicht auf den letzten Drücker zu versenden. Ein Einschreiben mit Zustellbescheinigung kann in solchen Fällen sinnvoll sein, da es einen Nachweis über den fristgerechten Versand liefert. Eine kostengünstigere Alternative ist der Einspruch über das Elster-Portal der Finanzverwaltung, da man hier sofort eine digitale Empfangsbestätigung erhält.
Versäumt man die Einspruchsfrist, bleibt nur die Möglichkeit einer sogenannten Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, die jedoch nur unter sehr strengen Voraussetzungen gewährt wird. Ein zulässiges Argument könnte beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt sein, während eine Urlaubsabwesenheit in der Regel nicht ausreicht.
Neben der Abgabenordnung werden zum Jahreswechsel auch zahlreiche andere Gesetze angepasst, die bisher auf eine dreitägige Zustellfiktion verwiesen haben. Dazu gehören das Verwaltungsverfahrensgesetz, das Sozialrecht, die Zivilprozessordnung und die Insolvenzordnung. Auch bei Bescheiden von Bußgeldstellen, Sozialämtern und Gerichten starten die Widerspruchsfristen künftig erst am vierten Tag nach Einwurf der Schreiben.
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Zur AktienanalyseDiese Änderungen im Zustellprozess könnten erhebliche Auswirkungen auf die Einhaltung von Fristen bei behördlichen Entscheidungen haben. Verbraucher sollten sich daher frühzeitig über die neuen Regelungen informieren und ihre Fristen sorgfältig überwachen, um mögliche Nachteile zu vermeiden.


