ANZEIGE

Nahost-Konflikt: Airlines streichen massenhaft Flüge in die Region

Der Krieg im Iran hat wichtige Drehkreuze wie Dubai, Doha und Abu Dhabi lahmgelegt – mit globalen Folgen für den Flugverkehr.

•• 4 Min
Nahost-Konflikt: Airlines streichen massenhaft Flüge in die Region

Der weltweite Flugverkehr steht unter massivem Druck. Seit der Krieg im Iran zur Schließung wichtiger Drehkreuze im Nahen Osten geführt hat, streichen Fluggesellschaften rund um den Globus ihre Verbindungen in die Region. Betroffen sind vor allem die Hubs Dubai, Doha und Abu Dhabi – drei der bedeutendsten Umsteigeflughäfen der Welt. Zahlreiche Reisende können ihre geplanten Ziele derzeit nicht wie vorgesehen erreichen.

Die Streichungen betreffen Fluggesellschaften aus Europa, Nordamerika, Asien und dem Nahen Osten gleichermaßen. Besonders weitreichend sind die Maßnahmen europäischer Carrier: Lufthansa, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines, ITA Airways und Edelweiss haben die Flüge nach Dubai und Tel Aviv bis zum 31. Mai sowie nach Abu Dhabi, Amman, Beirut, Dammam, Riad, Erbil, Maskat und Teheran bis zum 24. Oktober ausgesetzt. Auch Lufthansa Cargo ist betroffen, mit Ausnahme der Tel-Aviv-Aussetzung, die bis zum 30. April gilt.

Europäische Airlines reagieren mit umfangreichen Streichungen

Air France hat ihre Flüge nach Tel Aviv, Beirut, Dubai und Riad bis zum 3. Mai ausgesetzt. Die Schwestergesellschaft KLM stellt die Verbindungen nach Tel Aviv, Riad, Dammam und Dubai bis zum 17. Mai ein. British Airways, Teil der IAG-Gruppe, plant bei Wiederaufnahme des Flugbetriebs eine dauerhafte Streichung von Dschidda als Ziel und will die Kapazitäten nach Indien und Afrika ausbauen. Die Verbindungen nach Dubai, Doha und Tel Aviv sollen ab dem 1. Juli auf je einen täglichen Flug reduziert werden – diese Änderungen gelten für die gesamte Sommersaison bis zum 24. Oktober.

Auch die IAG-Tochter Iberia Express hat die Flüge nach Tel Aviv bis zum 31. Mai gestrichen. Die spanische Muttergesellschaft Air Europa strich die Verbindungen nach Tel Aviv ebenfalls bis zum 3. Mai. Die lettische airBaltic setzt Tel Aviv bis zum 31. Mai und Dubai sogar bis zum 24. Oktober aus. Die finnische Fluggesellschaft Finnair hat ihre Flüge nach Doha bis zum 2. Juli gestrichen und meidet weiterhin den Luftraum über dem Irak, dem Iran, Syrien und Israel – die Wiederaufnahme der Dubai-Verbindung ist erst für Oktober geplant.

Auch nordamerikanische und asiatische Carrier betroffen

Die kanadische Fluggesellschaft Air Canada hat die Flüge nach Tel Aviv und Dubai bis zum 7. September gestrichen. Eine US-amerikanische Airline hat ihre Verbindungen zwischen New York und Tel Aviv gestrichen und die Wiederaufnahme der Strecke Atlanta-Tel Aviv auf den 5. September verschoben. Der geplante Start der Verbindung Boston-Tel Aviv, ursprünglich für Ende Oktober vorgesehen, wurde bis auf Weiteres verschoben.

Japan Airlines hat die Linienflüge zwischen Tokio und Doha bis zum 10. Mai ausgesetzt und kündigte für den 25. April zusätzliche Flüge zwischen Tokio und London an. Die malaysische Fluggesellschaft Malaysia Airlines hat die Flüge nach Doha bis zum 14. Juni eingestellt. Cathay Pacific aus Hongkong hat die Verbindungen nach Dubai und Riad bis zum 31. Mai gestrichen und bietet im April zusätzliche Passagierflüge nach London, Paris und Zürich an, um der gestiegenen Nachfrage nach Europa gerecht zu werden.

Nahost-Carrier operieren mit reduzierten Plänen

Die Fluggesellschaft aus den Vereinigten Arabischen Emiraten Emirates gab bekannt, nach der teilweisen Wiedereröffnung des regionalen Luftraums mit einem reduzierten Flugplan zu operieren. Etihad aus Abu Dhabi unterhält nach eigenen Angaben einen kommerziellen Flugplan zwischen Abu Dhabi und rund 80 Zielen. Die saudi-arabische Billigfluggesellschaft hat Flüge nach Dubai, Abu Dhabi, Schardscha, Doha, Bahrain, Kuwait, in den Irak und nach Syrien bis zum 15. April ausgesetzt.

Die israelische Fluggesellschaft El Al teilte mit, dass für Kunden, die bis zum 18. April aus Israel abreisen wollten, die Flüge gestrichen wurden – einschließlich der entsprechenden Rückflüge. Ab dem 13. April will El Al die Zahl der angeflogenen Ziele auf etwa 30 erhöhen und diese Zahl im Laufe des Monats schrittweise ausbauen. Die türkische Pegasus Airlines hat ihre Flüge in den Iran, den Irak sowie nach Amman, Beirut, Kuwait, Bahrain, Doha, Dammam, Riad, Dubai, Abu Dhabi und Schardscha bis zum 1. Mai gestrichen.

Einige Airlines nutzen die Lage für Kapazitätsausbau in Europa

Während viele Carrier Strecken kürzen, reagieren einige Fluggesellschaften mit einer Verlagerung ihrer Kapazitäten. Die australische Qantas weitet ihr Flugangebot nach Rom und Paris aus, um der steigenden Nachfrage auf europäischen Routen gerecht zu werden. Die Flüge nach Paris werden von drei auf fünf Hin- und Rückflüge pro Woche erhöht, und die Verbindung Perth-Singapur wird von täglich auf 10 Flüge pro Woche aufgestockt. Auch Cathay Pacific und Japan Airlines reagieren mit Zusatzflügen nach Europa auf die veränderte Nachfragesituation.

Nahost-Konflikt FlügeAirlines Streichungen Naher OstenDubai Flughafen GesperrtTel Aviv Flüge GestrichenLufthansa Naher OstenFlugverkehr Iran KriegDoha FlughafenAir France Flugstreichungen

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.