Musterklage soll Mindestlohn für Behindertenwerkstatt-Beschäftigte erkämpfen
Ein deutsches Gericht verhandelt, ob 300.000 Werkstattbeschäftigte mit Behinderungen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.

Ein Musterverfahren vor einem deutschen Gericht könnte weitreichende Folgen für rund 300.000 Menschen mit Behinderungen haben, die in sogenannten Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten. Die Klage wurde im Namen des 57-jährigen Jürgen Linnemann eingereicht, der sein gesamtes Arbeitsleben in einer solchen Einrichtung verbracht hat. Er fordert, dass Menschen wie er rechtlich als Arbeitnehmer anerkannt und mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden.
Das Kernproblem: Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, gelten rechtlich nicht als Arbeitnehmer. Dadurch haben sie keinen Anspruch auf den Mindestlohn – und können auch keine Gewerkschaftsmitgliedschaft in Anspruch nehmen. Sie erhalten damit für dieselbe Tätigkeit deutlich weniger als ein Beschäftigter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Ein System mit kaum Ausweg
Hubert Hüppe, ehemaliger Bundesbehindertenbeauftragter und prominenter Kritiker des Werkstattsystems, beschreibt einen nahezu unvermeidlichen Lebensweg für viele Betroffene: „Man kommt vom Förderkindergarten in die Förderschule und dann in eine dieser Werkstätten." Wer einmal Teil dieses segregierten Systems ist, komme nur sehr schwer wieder heraus.
Das zeigt auch das Beispiel von Dirk Hähnel, heute in seinen 50ern, der den Großteil seines Erwachsenenlebens in Werkstätten nahe der westfälischen Stadt Paderborn verbrachte. Ursprünglich auf eine Regelschule geschickt, wurde er schon bald gegen seinen Willen auf eine Förderschule versetzt. „Meinen Eltern wurde gesagt, dass eine Förderschule die beste Wahl sei", berichtet er. Als er kurz vor dem Abschluss stand, hieß es, seine einzige Option sei der Weg in eine Werkstatt.
Hähnel wollte das nicht akzeptieren und versuchte, einen Ausbildungsplatz zu finden. Er erinnert sich an ein niederschmetterndes Vorstellungsgespräch: „Ich erzählte meinem potenziellen Arbeitgeber, dass ich Epilepsie habe, und er sagte: ‚Wir stellen hier keine Idioten ein'." Solche Erfahrungen sind kein Einzelfall, sondern spiegeln strukturelle Barrieren wider, mit denen Menschen mit Behinderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt konfrontiert sind.
Wirtschaftliche Fehlanreize begünstigen das System
Hüppe kritisiert, dass das Werkstattsystem eine seiner grundlegendsten Aufgaben verfehlt: die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, sie auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. „Diese Verantwortung wird einfach nicht ernst genommen", erklärt er.
Ein wesentlicher Grund dafür liegt in den wirtschaftlichen Anreizen des deutschen Beschäftigungssystems. Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ist gesetzlich verpflichtet, mindestens einen Menschen mit Behinderung einzustellen. Für größere Unternehmen gilt eine Mindestquote von 5 Prozent. Wer diese Vorgabe nicht erfüllt, zahlt eine Ausgleichsabgabe in einen zentralen Fonds.
Viele Unternehmen zahlen diese Abgabe lieber, als die Quote zu erfüllen. Zudem können sie die Abgabe teilweise verrechnen, wenn sie Aufträge an Werkstätten auslagern – ein Anreiz, der das segregierte System weiter stützt, anstatt echte Inklusion zu fördern. Das Ergebnis ist ernüchternd: Weniger als 1 Prozent der Werkstattbeschäftigten gelingt der erfolgreiche Übergang in eine reguläre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
UN-Ausschuss kritisiert Deutschland
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Zur AktienanalyseHüppe verweist auf einen Bericht des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2023, der Deutschlands Bilanz in diesem Bereich ausdrücklich kritisierte. Bemängelt wurde insbesondere die hohe Zahl von Menschen mit Behinderungen in Sondereinrichtungen wie Werkstätten sowie die geringe Übergangsquote in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Hüppe weist zudem darauf hin, dass Werkstätten selbst wirtschaftliche Interessen haben, ihre leistungsfähigsten Beschäftigten zu halten. „Natürlich ist eine Werkstatt ein Wirtschaftsunternehmen, das von dem lebt, was es produziert", so Hüppe. „Und deshalb wollen sie natürlich ihre besten Arbeitskräfte behalten – diejenigen, die die besten Chancen hätten, es in der freien Wirtschaft zu schaffen."
Das Musterverfahren von Jürgen Linnemann könnte nun eine Zäsur darstellen. Sollte das Gericht entscheiden, dass Werkstattbeschäftigte als Arbeitnehmer zu behandeln sind, hätte dies nicht nur finanzielle Konsequenzen für die betroffenen Einrichtungen – es würde auch die rechtliche Grundlage des gesamten Werkstattsystems in Deutschland in Frage stellen.


