Mindestlohn steigt in zwei Schritten deutlich an
Kommission einigt sich einstimmig – SPD muss Wahlversprechen von 15 Euro begraben

Ein Mindestlohn von 15 Euro kommt nicht – jedenfalls nicht in den kommenden zwei Jahren. Stattdessen hat die Mindestlohnkommission beschlossen, die gesetzliche Lohnuntergrenze stufenweise anzuheben: Ab Januar 2026 soll sie 13,90 Euro pro Stunde betragen, ein Jahr später dann 14,60 Euro. Damit steigt der Mindestlohn in zwei Schritten um insgesamt knapp 14 Prozent. Diese Entscheidung liegt deutlich unter dem ursprünglichen Wahlkampfversprechen der SPD, die 2026 die 15-Euro-Marke erreichen wollte.
Die Mitglieder der Mindestlohnkommission – je drei Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie eine unabhängige Vorsitzende – verständigten sich diesmal einstimmig auf das neue Niveau. Das war nicht selbstverständlich, nachdem es 2023 keine Einigung gegeben hatte und die Vorsitzende Christiane Schönefeld damals gemeinsam mit den Arbeitgebervertretern für eine nur moderate Anhebung votierte. Nun herrscht wieder Konsens – für beide Seiten ein Signal der Stabilität. Die Gewerkschaften konnten immerhin ein spürbares Plus für rund sechs Millionen Beschäftigte durchsetzen, während die Arbeitgeber mit einem Kompromiss leben können, der die wirtschaftliche Belastung in Grenzen halten soll.
Die Erhöhung liegt dabei nur knapp unter den Vorgaben, die sich ergeben hätten, wenn man sich ausschließlich an der Tariflohnentwicklung oder am Medianlohn orientiert hätte. Letzterer ist ein wichtiger Referenzwert, da laut einer weit verbreiteten Definition ein armutsfester Mindestlohn bei 60 Prozent des Medianlohns liegt. Auf dieser Grundlage hatte die SPD ihre Forderung nach 15 Euro gestützt. Dass diese Marke nun nicht erreicht wird, ist aus Sicht der Kommission ein Hinweis darauf, dass sie für 2026 nicht realistisch gewesen wäre.
Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will an dem Kompromiss festhalten. Einen politischen Eingriff wie 2022, als die Ampelkoalition den Mindestlohn per Gesetz auf 12 Euro anhob, schließt sie aus. Stattdessen will sie die neuen Werte verbindlich machen und verweist auf die Größe der Erhöhung, die als die größte sozialpartnerschaftlich vereinbarte seit Einführung des Mindestlohns gilt. Doch ob diese Argumentation ausreicht, um innerparteilichen Druck in der SPD zu lindern, bleibt offen – zumal Bas auf dem nächsten Parteitag als Co-Vorsitzende kandidieren will.
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Zur AktienanalyseAuch auf Arbeitgeberseite werden Erklärungen nötig sein. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände warnt vor steigenden Kosten und verweist auf eine zunehmende Entkopplung von Löhnen und Produktivität. Dennoch betonen beide Seiten, dass politische Zurückhaltung in Zukunft wünschenswert sei. Ob dieser Wunsch erfüllt wird, ist allerdings fraglich.


