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Mindestlohn steigt bis 2027 auf 14,60 Euro

Millionen Beschäftigte profitieren von stufenweiser Anhebung und neuen Regeln der Kommission

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Mindestlohn steigt bis 2027 auf 14,60 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Ein Jahr später erfolgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro. Dies hat die Mindestlohnkommission beschlossen, in der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie Wissenschaftler und ein Vorsitzender über die Entwicklung der Lohnuntergrenze beraten. Der Beschluss fiel einstimmig und basiert erstmals auf überarbeiteten Regeln, nachdem es in der Vergangenheit zu Konflikten über das Verfahren gekommen war. Seit seiner Einführung im Jahr 2015 bei 8,50 Euro wurde der Mindestlohn regelmäßig angepasst und liegt aktuell bei 12,82 Euro.

Im Bundestagswahlkampf hatten sich vor allem SPD und Grüne für eine Anhebung auf 15 Euro starkgemacht. Union und SPD hatten nach den Sondierungsgesprächen über eine Regierungsbildung diesen Betrag ebenfalls als Ziel genannt. Dennoch setzte sich die Kommission mit einer gestuften Erhöhung durch. Damit gelten 15 Euro bis 2026 als realistisch, auch wenn führende Politiker bereits öffentlich eine Zusicherung ausgesprochen hatten.

Der Mindestlohn wird immer in brutto angegeben. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt der aktuelle Satz ein Monatsgehalt von rund 2151 Euro brutto. Wie viel netto ausgezahlt wird, hängt von individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Familienstand oder Kinderanzahl ab. Neben dem allgemeinen Mindestlohn existieren branchenspezifische Regelungen, die in Tarifverhandlungen festgelegt werden. Einige Bereiche wie das Bauhauptgewerbe, die Abfallwirtschaft oder Wäschereien haben ihre Branchenmindestlöhne jedoch abgeschafft, sodass dort der gesetzliche Mindestlohn gilt.

Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten im April 2024 etwa 1,4 Millionen Menschen für den damaligen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde, das entsprach 3,7 Prozent aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse. Besonders häufig betroffen waren Minijobber, von denen knapp 930.000 zum Mindestlohn tätig waren. Mit den kommenden Erhöhungen steigt die Zahl der Begünstigten deutlich. Zum Jahresbeginn 2026 werden rund 6,6 Millionen Beschäftigte profitieren, bis 2027 sind es voraussichtlich 8,3 Millionen.

Das Mindestlohngesetz sieht Ausnahmen vor, etwa für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Ausbildung, Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung sowie bestimmte Praktikanten und ehrenamtlich Tätige. Für alle anderen Arbeitnehmer ist der Mindestlohn verbindlich. Verstöße durch Arbeitgeber können Geldbußen zwischen 200 und 500.000 Euro nach sich ziehen. Ab bestimmten Beträgen drohen zudem Einträge im Gewerbezentralregister oder der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Arbeitnehmer können rückwirkend bis zu drei Jahre lang den ihnen zustehenden Lohn einklagen.

Unbezahlte oder nicht erfasste Überstunden führen in manchen Fällen dazu, dass Arbeitnehmer faktisch weniger als den Mindestlohn verdienen. Der Zoll kontrolliert die Einhaltung, Betroffene können Verstöße anonym melden. Zudem existiert eine bundesweite Hotline, die über das Gesetz informiert. Damit bleibt das Thema Mindestlohn ein zentraler Punkt in der Arbeits- und Sozialpolitik, der Millionen Menschen direkt betrifft.

ArbeitsmarktLöhneRegierung

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