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Milliarden-Spielräume durch Grundgesetzänderung geschaffen

Neue Finanzregeln ermöglichen höhere Staatsausgaben ohne Verstoß gegen die Schuldenbremse 4

Milliarden-Spielräume durch Grundgesetzänderung geschaffen

Die Debatte um die Änderung des Grundgesetzes führte am Dienstag zu intensiven Diskussionen im Bundestag. Die Regierungsparteien betonten die historische Bedeutung der Entscheidung, die Deutschland in den Bereichen Infrastruktur und Verteidigung zukunftsfähig machen solle. Gleichzeitig ergeben sich durch die Anpassungen im Grundgesetz erhebliche finanzielle Spielräume für die kommende Regierung. CDU, CSU und SPD haben Regelungen geschaffen, die über mehrere Jahre hinweg zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 267 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt verfügbar machen. Dies geht aus einem internen Papier der FDP hervor.

Drei zentrale Änderungen im Grundgesetz sind dafür verantwortlich. Eine davon ist die Einrichtung eines Sondervermögens für Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro. Außerdem werden Verteidigungsausgaben, die über ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) hinausgehen, bei der Schuldenbremse nicht berücksichtigt. Zusätzlich erhalten die Bundesländer die Möglichkeit, sich bis zu 0,35 Prozent des BIP zu verschulden. Diese Konstruktionen schaffen neue Finanzierungsspielräume, die über den eigentlichen Zweck der Maßnahmen hinausgehen.

Der Sondertopf für Infrastruktur ist explizit für zusätzliche Investitionen vorgesehen. Dabei wird es künftig erlaubt sein, alle Infrastrukturkosten, die zehn Prozent der regulären Haushaltsausgaben übersteigen, aus diesem Sondervermögen zu decken. Derzeit liegt der Anteil der Infrastrukturinvestitionen bei etwa 15 Prozent, sodass fünf Prozent über das Sondervermögen finanziert werden können. Dies schafft Luft im regulären Haushalt für konsumtive Ausgaben. Laut FDP-Berechnungen summiert sich dieser finanzielle Spielraum auf 81 Milliarden Euro über eine Laufzeit von zwölf Jahren.

Zusätzliche 186 Milliarden Euro entstehen durch die geänderte Berechnung der Verteidigungsausgaben. Da Ausgaben über ein Prozent des BIP nicht in die Schuldenbremse einfließen, können diese Mittel ungehindert ausgeweitet werden. Die Grünen haben in die Vereinbarung zudem eine erweiterte Definition des Verteidigungsbegriffs aufgenommen. Neben den eigentlichen Verteidigungsausgaben fallen darunter auch der Zivilschutz, das Technische Hilfswerk und der Bundesnachrichtendienst. Zudem betrifft dies Ausgaben für die Ukraine, die ohne Begrenzung aus dem Bundeshaushalt finanziert werden können.

Die neue Finanzstruktur bedeutet, dass die Regierung nicht nur mehr Mittel für Verteidigung und Infrastruktur zur Verfügung hat, sondern auch erhebliche Summen für andere Haushaltsbereiche freisetzen kann. Nach den Berechnungen der FDP beläuft sich dieser Betrag auf über 20 Milliarden Euro pro Jahr. Diese zusätzlichen Mittel decken nahezu exakt die Haushaltslücken der kommenden Jahre, die Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) jüngst in Gesprächen mit den Verhandlungsführern von Union und SPD skizziert hat. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie die zukünftige Regierung mit diesem finanziellen Spielraum umgeht.

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