ANZEIGE

Meta will virtuelle Münzen, Token und Leihdienste einführen

Der Social-Media-Konzern sucht nach alternativen Einnahmequellen, da die Popularität seiner Hauptprodukte wie Facebook sinkt

•• 5 Min
Meta will virtuelle Münzen, Token und Leihdienste einführen

Meta hat Pläne für die Einführung von virtuellen Münzen, Token und Leihdiensten in seinen Apps ausgearbeitet, da die Muttergesellschaft von Facebook trotz des Scheiterns eines Projekts zur Einführung einer Kryptowährung ihre Finanzambitionen weiterverfolgt.

Das von Mark Zuckerberg geleitete Unternehmen sucht nach alternativen Einnahmequellen und neuen Funktionen, die Nutzer anziehen und binden können, da die Popularität seiner wichtigsten Social-Networking-Produkte wie Facebook und Instagram sinkt - ein Trend, der das auf Werbung basierende Geschäftsmodell mit einem Jahresumsatz von 118 Milliarden Dollar bedroht.

Die Finanzsparte von Facebook, Meta Financial Technologies, hat die Schaffung einer virtuellen Währung für das Metaversum erforscht, die Mitarbeiter intern "Zuck Bucks" genannt haben, wie mehrere mit den Bemühungen vertraute Personen berichten.

Es ist unwahrscheinlich, dass es sich dabei um eine Kryptowährung handelt, die auf der Blockchain basiert, so einige der Personen. Stattdessen tendiert Meta dazu, In-App-Token einzuführen, die zentral vom Unternehmen kontrolliert werden, ähnlich denen, die in Spiele-Apps verwendet werden, wie die Robux-Währung im beliebten Kinderspiel Roblox.

Laut Firmenprotokollen und Personen, die mit den Plänen vertraut sind, prüft Meta auch die Schaffung von "sozialen Token" oder "Reputations-Token", die als Belohnung für sinnvolle Beiträge, z. B. in Facebook-Gruppen, ausgegeben werden könnten. Ein weiterer Versuch ist die Schaffung von "Creator Coins", die mit bestimmten Influencern auf der Foto-Sharing-App Instagram in Verbindung gebracht werden könnten.

Meta hat sich auch mit traditionelleren Finanzdienstleistungen befasst, wobei der Schwerpunkt auf der Bereitstellung von Krediten für kleine Unternehmen zu attraktiven Zinssätzen liegt, wie mehrere mit der Initiative vertraute Personen berichten. Obwohl nichts unmittelbar geplant ist, hat das Unternehmen bereits Gespräche mit potenziellen Kreditpartnern geführt, so eine der Personen.

Die meisten Bemühungen befinden sich in einem frühen Stadium der Diskussion und könnten sich noch ändern oder fallen gelassen werden, obwohl die Pläne zur Integration von nicht-fungiblen Token (NFTs) in seine Apps schon weiter entwickelt sind. Zuckerberg bestätigte einen früheren Bericht der Financial Times, dass Instagram bald mit der Unterstützung von NFTs beginnen werde.

Laut einem Memo, das letzte Woche intern geteilt wurde, plant Meta, Mitte Mai ein Pilotprojekt für das Posten und Teilen von NFTs auf Facebook zu starten. Anschließend soll eine Funktion getestet werden, die die Mitgliedschaft in Facebook-Gruppen auf der Grundlage des Besitzes von NFTs ermöglicht, sowie eine weitere Funktion zum Prägen von NFTs - ein Begriff für die Erstellung von NFTs.

Einem weiteren internen Dokument zufolge könnten NFTs in Zukunft über "Gebühren und/oder Anzeigen" monetarisiert werden.

Facebook lehnte eine Stellungnahme ab.

Meta verlor im Februar mehr als 220 Milliarden Dollar an Börsenwert, als bekannt wurde, dass die Nutzer immer mehr Zeit mit neueren Konkurrenten, wie der Kurzvideo-App TikTok, verbringen.

Das Unternehmen hat in letzter Zeit versucht, andere Einnahmequellen zu finden und den elektronischen Handel auf der Plattform zu unterstützen, indem es sich mit Kryptowährungen und der Blockchain-Technologie beschäftigt hat. Seine großen Tech-Rivalen wie Google und Apple haben sich bisher eher zurückgehalten, wenn es darum ging, in diesen aufstrebenden Bereich einzudringen.

Doch der Vorstoß wurde durch Rückschläge und behördliche Kontrollen erschwert. Anfang dieses Jahres wurde das globale Kryptowährungsprojekt Diem, bei dem das Unternehmen federführend war, eingestellt und seine Vermögenswerte an die kalifornische Bank Silvergate verkauft, nachdem die US-Aufsichtsbehörden dem Pilotprojekt aus Gründen der Währungsstabilität und des Wettbewerbs kein grünes Licht gegeben hatten.

Inmitten interner Frustrationen hat die Finanzabteilung von Meta in den letzten sechs Monaten einen "Massenexodus" von Mitarbeitern erlebt, wie ein ehemaliger Mitarbeiter es nannte. Der Leiter David Marcus verließ das Unternehmen Ende letzten Jahres, zusammen mit wichtigen Ingenieuren, Compliance-Mitarbeitern und fast dem gesamten Rechtsteam.

Diejenigen, die übrig geblieben sind, untersuchen, wie man digitale Währungen in seinem Metaverse schaffen oder unterstützen kann - eine virtuelle Welt voller Avatare, von der Zuckerberg hofft, dass sie schließlich Milliarden von Dollar für den Handel mit digitalen Waren und Dienstleistungen generieren wird.

Die neuen Pläne sind weit entfernt von Diem und dem Traum, eine Kryptowährung zu schaffen. Die Mitarbeiter versuchen nun, den am wenigsten regulierten Weg zu finden, um eine digitale Währung anzubieten, sagten zwei Personen, wobei sich ein digitales Token, das nicht auf der Blockchain basiert, als die attraktivste Option herauskristallisiert.

Es wäre nicht das erste Mal, dass Facebook eine solche Währung in sein Ökosystem einführt. Das Unternehmen führte 2009 Facebook-Gutschriften ein, eine virtuelle Währung, mit der Nutzer In-App-Käufe tätigen konnten, typischerweise in Spielen wie FarmVille. Laut Barclays machte diese Währung zum Zeitpunkt des Börsengangs im Jahr 2012 16 Prozent der Einnahmen aus, wurde aber 2013 wieder eingestellt, da ihre Pflege zu kostspielig war.

In einem Memo von Ende Januar schrieb der neue Leiter der Finanzabteilung von Meta, Stéphane Kasriel: "Wir nehmen Änderungen an unserer Produktstrategie und Roadmap vor ... damit wir uns auf die Entwicklung des Metaverse konzentrieren können und darauf, wie Zahlungen und Finanzdienstleistungen in dieser digitalen Welt aussehen werden."

Kasriel, der Marcus ablöste, sagte, das Unternehmen werde die Investitionen in die Erleichterung von Zahlungen innerhalb von WhatsApp und Messenger und in die "Unterstützung von Urhebern bei der Monetarisierung ihrer Aktivitäten", zum Beispiel durch NFTs, "beschleunigen".

Er kündigte auch Pläne an, die Wallet für Facebook Pay - sein bestehendes Peer-to-Peer-Zahlungssystem, das keine Blockchain-Technologie verwendet - mit Novi zu verschmelzen, der digitalen Währungs-Wallet, die ursprünglich den Diem-Coin enthalten sollte.

"Die Wallet wird Zahlungen, Identitäts- und digitales Asset-Management innerhalb der [Familie von Apps und Reality Labs, seinem Virtual- und Augmented-Reality-Arm,] und mit der Zeit auch für andere Apps/Sites anbieten", sagte er.

Während sich einige der Bemühungen von Meta auf digitale Zahlungen konzentrieren, sind andere Bemühungen Teil umfassenderer Pläne, die Blockchain-Technologie zu nutzen, um eine stärkere "Dezentralisierung" über seine Plattformen hinweg einzuführen, inmitten eines wachsenden Interesses im Silicon Valley an der sogenannten Web3-Bewegung.

Die Befürworter der Web3-Bewegung versuchen in der Regel, die Distributed-Ledger-Technologie einzusetzen, um den Nutzern mehr Kontrolle und Eigentum über ihre Daten zu geben und die großen Technologiekonzerne auszuschalten, die diese Daten in der Regel als Teil ihrer werbebasierten Geschäftsmodelle monetarisieren.

Doch Meta scheint sich einige Web3-Ideale zu eigen zu machen. Einem Planungsdokument zufolge prüft das Unternehmen, ob Daten auf einer Blockchain gespeichert werden sollen, wie es den Nutzern mehr Kontrolle über ihre digitale Identität geben könnte und ob ihre Identität oder Konten auf andere Plattformen als die Meta-Apps übertragen oder dort verwendet werden können.

In der Zwischenzeit könnten die Pläne des Unternehmens, Nutzer für glaubwürdige Inhalte mit sozialen Token zu belohnen, es Meta ermöglichen, sich selbst als zentralen Inhaltsmoderator abzulösen und den Facebook-Gemeinschaften mehr Macht bei der Selbstmoderation zu geben, heißt es in dem Dokument.

FacebookMetaFinanzen

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.