Meta eingeschränkt: EuGH schränkt Datenverarbeitung ein
Urteil begrenzt Verwendung persönlicher Daten für zielgerichtete Werbung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Verarbeitung persönlicher Daten durch den Facebook-Mutterkonzern Meta eingeschränkt. Das Urteil besagt, dass soziale Netzwerke wie Facebook nicht berechtigt sind, sämtliche personenbezogenen Daten zeitlich unbegrenzt und unterschiedslos nach ihrer Art zu verwenden. Damit folgten die Richter der Empfehlung des Generalanwalts Athanasios Rantos, der bereits im April zu dieser Entscheidung geraten hatte.
Ein zentraler Punkt des Urteils betrifft die Verarbeitung bestimmter persönlicher Daten im Hinblick auf zielgerichtete Werbung. Der österreichische Datenschutzaktivist Maximilian Schrems hatte gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Facebook geklagt, insbesondere hinsichtlich seiner sexuellen Orientierung, die er im Rahmen einer öffentlichen Podiumsdiskussion bekanntgegeben hatte. Der EuGH urteilte, dass solche Informationen zwar im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für zielgerichtete Werbung verarbeitet werden dürfen. Jedoch berechtigt die öffentliche Preisgabe dieser Informationen nicht dazu, weitere personenbezogene Daten zu verarbeiten, die sich auf die sexuelle Orientierung der Person beziehen, insbesondere wenn diese Daten von Drittanbietern stammen.
Konkret bedeutet das Urteil, dass Facebook keine zusätzlichen Daten über die sexuelle Orientierung eines Nutzers verarbeiten darf, selbst wenn dieser seine Orientierung öffentlich gemacht hat. Es bezieht sich auf Daten, die andere Anbieter Facebook zum Zweck personalisierter Werbung zur Verfügung stellen. Schrems, der die Datenschutzgruppe "None Of Your Business" (NOYB) leitet, hat gemeinsam mit seiner Organisation in der Vergangenheit gegen mehrere große Internetkonzerne Beschwerden eingereicht und Verfahren angestrengt.
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Zur AktienanalyseMaximilian Schrems zeigte sich zufrieden mit dem heutigen Urteil und betonte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters die Auswirkungen auf die Konzerne. Diese seien nun gezwungen, ein Löschkonzept für die von ihnen gesammelten Daten zu entwickeln und zu prüfen, welche Daten aus den vergangenen Jahren weiterhin gespeichert werden dürfen. Dies stellt für viele Internetkonzerne eine grundlegende Änderung im Umgang mit Nutzerdaten dar.

