Meta drohen in Europa hohe Bußgelder wegen süchtig machender Funktionen
EU-Regulierer werfen Instagram und Facebook vor, gegen den Digital Services Act zu verstoßen – Meta-Aktie zeigt sich dennoch stark.

Die europäischen Regulierungsbehörden haben Meta Platforms am Freitag vorgeworfen, mit Instagram und Facebook gegen das Gesetz über digitale Dienste der Europäischen Union verstoßen zu haben. Im Mittelpunkt der Kritik stehen sogenannte „süchtig machende" Design-Merkmale, die Nutzer gezielt länger auf den Plattformen halten sollen.
Konkret werfen die Behörden dem US-Konzern vor, die Risiken seines suchtfördernden Designs für die physische Gesundheit der Nutzer nicht ausreichend bewertet und offengelegt zu haben. Damit habe Meta gegen zentrale Anforderungen des Digital Services Act (DSA) verstoßen, der genau solche Transparenz- und Sorgfaltspflichten vorschreibt.
Was ist der Digital Services Act?
Der Digital Services Act ist ein EU-Gesetz, das seit 2023 schrittweise in Kraft getreten ist und große Online-Plattformen zu mehr Verantwortung im Umgang mit ihren Nutzern verpflichtet. Besonders sehr große Plattformen wie Instagram und Facebook unterliegen strengen Auflagen, darunter die Pflicht zur Risikoabschätzung bei potenziell schädlichen Systemdesigns. Verstöße können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
Das Vorgehen der Regulierer richtet sich damit gegen eine weit verbreitete Praxis in der Tech-Branche: das sogenannte „Addictive Design" oder suchterzeugendes Design. Gemeint sind Funktionen wie endlose Scroll-Feeds, Benachrichtigungen oder Belohnungsmechanismen, die darauf ausgelegt sind, Nutzer möglichst lange auf der Plattform zu halten und die Nutzungsfrequenz zu steigern.
Meta-Aktie zeigt sich unbeeindruckt
Trotz der regulatorischen Schlagzeilen zeigte sich die Meta-Aktie im frühen Handel am Freitag robust. Das Papier setzte die bereits am Donnerstag begonnene Rally fort und ignorierte damit die negativen Nachrichten aus Europa weitgehend.
Für Anleger bleibt die Situation dennoch ein Faktor, den es zu beobachten gilt. Sollten die europäischen Behörden ein formelles Verfahren einleiten und Bußgelder verhängen, könnte dies finanzielle Konsequenzen für den Konzern haben. Der DSA sieht bei Verstößen Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor – bei einem Unternehmen der Größe von Meta wären das potenziell Milliardenbeträge.
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Zur AktienanalyseMeta ist nicht das erste Unternehmen, das ins Visier der EU-Regulierer gerät. Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren ihre Kontrolle über große Tech-Konzerne deutlich verschärft und gilt weltweit als einer der strengsten Regulierungsräume für digitale Plattformen. Neben dem DSA greifen auch der Digital Markets Act sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in das Geschäftsmodell großer Plattformbetreiber ein.
Wie Meta auf die Vorwürfe reagiert und ob das Unternehmen Maßnahmen zur Anpassung seiner Plattformen ankündigt, bleibt abzuwarten. Für Investoren und Nutzer gleichermaßen dürfte die weitere Entwicklung dieses Verfahrens von erheblicher Bedeutung sein.


