ANZEIGE

Mark Walters Imperium: Geldflüsse und neue Fragen bei Guggenheim

Neue Geldflüsse bei Guggenheim Investments werfen Fragen zu Walters Geschäftsgebaren auf.

•• 4 Min
Mark Walters Imperium: Geldflüsse und neue Fragen bei Guggenheim

Die Finanzwelt blickt derzeit gespannt auf Mark Walter, den milliardenschweren Finanzier hinter dem Konglomerat Guggenheim Partners. Neue, bisher nicht gemeldete Geldflüsse werfen Fragen auf, ob Walter Versicherungsassets genutzt hat, um finanzielle Schwierigkeiten in anderen Teilen seines Imperiums zu lindern. Der Fall zeigt, wie eng verwoben die Strukturen großer Vermögensverwalter sein können.

Im Zentrum der Diskussion steht Walters Vermögensverwaltungsgeschäft Guggenheim Investments. Bereits im August hatten Führungskräfte des Vermögensverwalters in einem Telefonat mit Gläubigern Bedenken geäußert. Die Kreditgeber zweifelten daran, ob die jährlichen Einnahmen in Höhe von Hunderten Millionen US-Dollar tatsächlich so vorhersehbar waren, wie bislang angenommen. Die Folge war drastisch: Der Preis der Schuldtitel des Unternehmens stürzte ab.

Hinter den Kulissen wartete die umstrittene Einheit darauf, dass vier Kunden mehr als 200 Millionen US-Dollar zahlten, die sie im Vorjahr bereits als Umsatz verbucht hatte. Dies berichten mit der Angelegenheit vertraute Personen. Besonders brisant: Alle vier Kunden hatten Verbindungen zu Walter selbst sowie zu Lebensversicherungsunternehmen, die mit dem Milliardär verbunden sind.

Whistleblower und Ermittlungen belasten das Unternehmen

Die Behandlung der Einnahmen bei Guggenheim Investments war bereits zuvor Gegenstand mehrerer kritischer Vorgänge. Ein Whistleblower-Bericht, eine Warnung des Abschlussprüfers der Gruppe sowie eine Untersuchung durch Staatsanwälte hatten das Geschäftsgebaren des Vermögensverwalters bereits in den Fokus der Behörden gerückt.

In der Woche nach dem Telefonat mit den Gläubigern traten zwei von Walter kontrollierte Einheiten auf den Plan, um ihre ausstehenden Rechnungen zu begleichen. Zwei weitere Gruppen mit lockereren Bindungen hatten jedoch bis September noch nicht gezahlt. Guggenheim Investments teilte der Financial Times mit, dass die Gebühren alle „bezahlt wurden oder innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt werden sollen".

Die Bedenken hinsichtlich der Einnahmen sind das neueste Anzeichen für den zunehmenden Druck in Walters Gruppe. Aufsichtsbehörden und Investoren haben begonnen, das komplexe Geflecht miteinander verbundener Vermögenswerte genauer zu prüfen. Diese werden zu einem großen Teil aus den Sparmitteln US-amerikanischer Rentner finanziert.

Globale Aktienmärkte: Neuseelands Staatsfonds schlägt Alarm

Während die Probleme bei Guggenheim für Schlagzeilen sorgen, gibt es auch von anderer Seite Warnsignale für die Märkte. Der New Zealand Superannuation Fund, der weltweit am besten performende Sovereign Wealth Fund, erwartet ein Nachlassen der jüngsten Aktienrallye. Der Fonds erzielte in den vergangenen zwei Jahrzehnten durchschnittliche jährliche Renditen von über zehn Prozent.

Im Jahr bis Ende Juni legte der Fonds um 14,2 Prozent auf umgerechnet rund 54,2 Milliarden US-Dollar zu. Dieses Wachstum gelang trotz einer Untergewichtung bei US-Aktien, während der S&P-500 im selben Zeitraum um mehr als 20 Prozent stieg. Jo Townsend, Chief Executive der den Fonds verwaltenden Guardians of New Zealand Superannuation, zeigte sich angesichts der aktuellen Marktlage vorsichtig.

„Die Renditen für US-Aktien in den vergangenen paar Jahren liegen nahe an doppelt so hohen annualisierten Renditen wie in den vergangenen 20 Jahren", sagte Townsend. „Wir erwarten daher, dass es irgendwann zu einer Rückkehr zum Durchschnitt kommt." Der Fonds senkte seine Prognose für die jährliche 20-Jahres-Rendite von 7,8 Prozent Anfang dieses Jahres auf 7,2 Prozent.

Bank of Japan hebt Zinsen auf 31-Jahres-Hoch

Parallel zu diesen Entwicklungen hat die Bank of Japan (BoJ) die Zinsen auf den höchsten Stand seit 31 Jahren angehoben. Das Politikgremium der BoJ stimmte mit einer Mehrheit von 7 zu 2 für eine Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte. Damit steigt der Zielkurs auf etwa 1,25 Prozent.

Die Maßnahme war von den Märkten weithin vorhergesagt worden. Sie erfolgt vor dem Hintergrund steigender Preise und eines schwachen Yen, der den japanischen Verbrauchern zu schaffen macht. Dennoch konnte die Ankündigung den Yen nicht stützen. Die japanische Währung durchbrach nach der Bekanntgabe die Marke von 157 Yen pro Dollar.

„Die BoJ würde immer Schwierigkeiten haben, die Markterwartungen zu übertreffen, da eine Viertelpunkterhöhung fast vollständig eingepreist war", kommentierte Stefan Angrick, Leiter Volkswirtschaft Asien-Pazifik bei Moody's Analytics. Der Zinsschritt folgt ähnlichen Maßnahmen der Europäischen Zentralbank und der US-Notenbank Federal Reserve im globalen Kampf gegen die Inflation.

Konsolidierungswelle in der Vermögensverwaltung

Der Sektor der Vermögensverwalter befindet sich derweil in einer Phase der rasanten Konsolidierung. Allspring Global Investments, der ehemalige Vermögensverwaltungszweig von Wells Fargo, wird von seinen Private-Equity-Eigentümern auf einen Verkauf vorbereitet. Private-Equity-Gruppen greifen zunehmend auf komplexe Finanzierungsstrukturen zurück, um kassenkräftigen Versicherern Investitionen in ihre Schulden zu ermöglichen.

Auch in Europa gibt es Bewegung: Der Chief Executive der Wealth-Sparte von Schroders treibt Übernahmen voran und hat sein Engagement für den britischen Markt verteidigt, obwohl das Unternehmen umgerechnet rund 50 Milliarden Pfund an Assets under Management abgestoßen hat. Der ehemalige Hedgefonds-Chef Crispin Odey erlitt derweil einen Rückschlag, als es ihm nicht gelang, ein Arbeitsverbot im britischen Finanzsektor aufzuheben.

Mark WalterGuggenheim InvestmentsVermögensverwaltungWhistleblowerBank Of JapanZinserhöhungNeuseeland StaatsfondsAktienmärkte

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.