ANZEIGE

Liz Truss: Kein Handelsabkommen zwischen Großbritannien und USA geplant

Die Aussage der Premierministerin beschreibt eine Lücke in der Handelsstrategie der Regierung

•• 3 Min
Liz Truss: Kein Handelsabkommen zwischen Großbritannien und USA geplant

Liz Truss hat bei ihrer ersten Auslandsreise als Premierministerin in New York zugegeben, dass ein Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und den USA, das lange als einer der größten Gewinner des Brexit galt, nicht in Sicht ist.

Die Brexit-Befürworter haben darauf bestanden, dass das "Leave"-Votum von 2016 den Weg für ein Freihandelsabkommen mit den USA ebnen würde, das Handelsabkommen mit Ländern wie Australien oder Neuseeland in den Schatten stellen würde.

Präsident Joe Biden hat jedoch deutlich gemacht, dass ein solches Abkommen keine Priorität hat, und auf dem Flug von London nach New York gab Truss zu, dass es nicht auf der Tagesordnung steht.

"Derzeit finden keine Verhandlungen mit den USA statt, und ich gehe auch nicht davon aus, dass sie kurz- oder mittelfristig aufgenommen werden", sagte Truss auf dem Weg zur UN-Generalversammlung gegenüber Reportern.

Ihre freimütige Einschätzung im Vorfeld eines Treffens mit Biden in New York hinterlässt eine Lücke in der Handelsstrategie der Regierung nach dem Brexit, einem Kernstück von Truss' Bestreben, die Wachstumsrate des Vereinigten Königreichs zu steigern.

Die Regierung von Boris Johnson ersetzte ein umfassendes Handelsabkommen mit der EU, dem größten Handelspartner Großbritanniens, durch ein einfacheres Handelsabkommen, das zahlreiche Hindernisse aufwirft.

Das Argument lautete, dass Großbritannien den verlorenen Handel mit Europa durch Handelsabkommen in der ganzen Welt kompensieren würde, wie etwa das im letzten Jahr mit Australien vereinbarte.

Truss erklärte, dass sie sich auf den Beitritt zum Umfassenden und Fortschrittlichen Abkommen für die Transpazifische Partnerschaft sowie auf Handelsabkommen mit Indien und den sechs Ländern des Golfkooperationsrates konzentriere.

"Das sind meine handelspolitischen Prioritäten", sagte Truss. Auf die Frage, wann sie ein Handelsabkommen mit den USA für realisierbar halte, lehnte sie einen Kommentar ab.

Ein durchgesickertes Dokument der britischen Regierung aus dem Jahr 2018 geht davon aus, dass ein Handelsabkommen mit den USA das britische Bruttoinlandsprodukt langfristig um 0,2 Prozent steigern könnte, während offizielle Prognosen davon ausgehen, dass der Brexit das BIP langfristig um 4 Prozent senken würde.

Die Analyse besagt, dass Abkommen mit Ländern wie Indien, Australien und Nationen in der Golfregion und Südostasien das BIP langfristig um weitere 0,1-0,4 Prozent steigern könnten.

Truss' zurückhaltende Äußerungen über ein mögliches US-Abkommen spiegeln zum Teil die Tatsache wider, dass Biden und der US-Kongress es nicht eilig haben, ein Handelsabkommen mit Großbritannien abzuschließen, sowie die allgemeine Politik im Zusammenhang mit ihrem Besuch in New York.

Wenn Truss am Mittwoch mit Biden zusammentrifft, werden voraussichtlich die Handelsvereinbarungen für Nordirland nach dem Brexit zur Sprache kommen.

Biden möchte, dass Truss den Streit mit der EU in dieser Frage beilegt, und einige Demokraten haben das Vereinigte Königreich gewarnt, dass es kein Handelsabkommen geben kann, solange die Angelegenheit nicht geklärt ist.

Truss' Verbündete erklärten, die Premierministerin wolle die Themen "entkoppeln" und deutlich machen, dass ihre harte Haltung zum Nordirland-Protokoll nicht durch die Androhung von Handelsrepressalien beeinträchtigt werde, zumal kein Abkommen auf dem Tisch liege.

Im Mai warnte Nancy Pelosi, die Sprecherin des US-Repräsentantenhauses, dass eine einseitige britische Gesetzgebung zur Abschaffung des Protokolls, die derzeit im Parlament durchgesetzt wird, die Aussichten Großbritanniens auf ein Freihandelsabkommen gefährden könnte.

"Unsere Beziehungen zu den USA gehen weit über Handelsabkommen hinaus", sagte ein Verbündeter. Bei den Gesprächen mit Biden bei der UNO am Mittwoch wird es auch um die Politik gegenüber dem Krieg in der Ukraine und um eine breitere Sicherheitszusammenarbeit gehen.

Truss sagte: "Das wichtigste Thema ist die globale Sicherheit und die Sicherstellung, dass wir in der Lage sind, gemeinsam gegen die russische Aggression vorzugehen und sicherzustellen, dass die Ukraine die Oberhand behält."

Die Premierministerin fügte hinzu, es sei wichtig, dass Europa und die G7-Länder zusammenarbeiteten, "um sicherzustellen, dass wir strategisch nicht von autoritären Regimen abhängig sind".

USAGroßbritannienBrexitGeldpolitikLiz Truss

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.