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Lidl-App darf als kostenlos beworben werden

Gericht sieht keine Geldzahlung, trotz Datennutzung durch Millionen Kunden weltweit

Lidl-App darf als kostenlos beworben werden

Lidl darf seine Treue-App weiterhin als kostenlos bezeichnen, obwohl Nutzer bei der Anmeldung persönliche Daten preisgeben müssen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) abgewiesen und entschieden, dass die Formulierung nicht irreführend sei. Nach Ansicht des Gerichts entspricht die Nutzung der App dem Verständnis von „kostenlos“, da für die Anwendung kein Geld verlangt wird. Eine Revision ließ das Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zu, sodass der Bundesgerichtshof die Frage künftig prüfen kann.

Der vzbv hatte im April eine Unterlassungsklage gegen den Discounter eingereicht. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass die Nutzung der „Lidl Plus“-App faktisch nicht ohne Gegenleistung erfolge. Zwar müssten die Kunden keinen Geldbetrag entrichten, jedoch zahlten sie mit ihren Daten. Diese würden von Lidl gesammelt, um gezielt Angebote zu platzieren und das Kaufverhalten zu beeinflussen. Aus Sicht der Kläger sei es daher unzulässig, die Anwendung als kostenlos zu bezeichnen. Zudem forderten sie, dass Lidl einen Gesamtpreis für die Nutzung ausweisen müsse.

Das Oberlandesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Der für Verbraucherrecht zuständige Senat stellte klar, dass ein Preis im juristischen Sinn als Geldbetrag zu verstehen sei. Weder deutsches Recht noch die einschlägigen europäischen Vorgaben sähen vor, dass auch andere Formen der Gegenleistung als Preis gelten. Die Bezeichnung „kostenlos“ in den Teilnahmebedingungen bringe demnach lediglich zum Ausdruck, dass keine Geldzahlung verlangt werde. Ein Hinweis auf den Umgang mit Daten sei durch datenschutzrechtliche Regelungen gesondert geregelt, falle aber nicht unter die Preisangaben.

Die Entscheidung betrifft eine App, die zu den am weitesten verbreiteten Rabattprogrammen im Einzelhandel zählt. Nach früheren Angaben des Unternehmens nutzen weltweit mehr als 100 Millionen Kunden die „Lidl Plus“-App. Über sie erhalten Nutzer personalisierte Gutscheine, digitale Kassenbons und Hinweise auf Sonderaktionen. Im Gegenzug werden Daten über Kaufgewohnheiten erhoben, die Lidl ermöglicht, gezielte Werbung einzublenden und Angebote an die individuellen Vorlieben der Kunden anzupassen.

Treue- und Bonusprogramme sind im deutschen Einzelhandel inzwischen Standard. Nahezu alle großen Handelsketten bieten entsprechende Apps an, um Kunden langfristig an sich zu binden. Die digitale Variante ersetzt dabei zunehmend die klassischen Plastikkarten. Für die Händler liegt der Vorteil in der detaillierten Auswertung des Kaufverhaltens, während die Verbraucher Rabatte und Sonderaktionen in Anspruch nehmen können.

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