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Letzte Frist für Nord Stream 2 AG

Gläubiger entscheiden über Nachlassvertrag – drohender Konkurs bei fehlendem Quorum

Letzte Frist für Nord Stream 2 AG

Die Zukunft der Nord Stream 2 AG bleibt ungewiss. Ein Gericht im schweizerischen Kanton Zug hat den Gläubigern des hochverschuldeten Pipeline-Betreibers eine letzte Frist gesetzt, um über einen Nachlassvertrag zu entscheiden. Bis zum 8. Januar 2025 können die Gläubiger ihre Zustimmung einreichen. Sollte das notwendige Quorum nicht erreicht werden, wird das Verfahren zur Eröffnung des Konkurses führen, wie der Sachwalter Transliq mitteilte. Dieser war eingesetzt worden, um mögliche Sanierungskonzepte oder Einigungen mit den Gläubigern auszuarbeiten. Details zum Nachlassvertrag wurden nicht bekanntgegeben. Solche Verträge zielen in der Regel darauf ab, Vermögenswerte zu verkaufen, um Gläubiger zumindest teilweise zu entschädigen.

Die Nord Stream 2 AG, eine Tochtergesellschaft des russischen Energiekonzerns Gazprom, war ursprünglich gegründet worden, um russisches Gas durch die Ostsee nach Deutschland zu transportieren. Die Pipeline, die fast zehn Milliarden Euro kostete und eine Länge von 1.200 Kilometern umfasst, wurde zwar fertiggestellt, jedoch nie in Betrieb genommen. Der Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 führte dazu, dass das Projekt eingefroren wurde.

Erschwerend kam hinzu, dass einer der beiden Stränge der Nord-Stream-2-Pipeline sowie beide Stränge der bereits aktiven Nord-Stream-1-Pipeline im September 2022 durch einen Anschlag beschädigt wurden. Diese Vorfälle machten eine Nutzung der Anlagen nahezu unmöglich. Die Betreibergesellschaft geriet dadurch in eine finanzielle Schieflage und entließ nahezu alle Mitarbeiter.

Bereits Anfang Januar 2023 hatte das Gericht in Zug eine Nachlassstundung gewährt, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Diese Frist wurde mehrmals verlängert, um eine Lösung für die hohen Schulden des Unternehmens zu finden. Trotz dieser Bemühungen steht nun die entscheidende Abstimmung der Gläubiger an, die darüber entscheidet, ob der Nachlassvertrag angenommen wird oder ein Konkursverfahren eingeleitet werden muss.

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