Legalisierung von Cannabis möglicherweise im Widerspruch zu EU-Vorschriften
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages sieht Hindernisse, wie ein neues Forschungsgutachten zeigt

Cannabis soll in Deutschland legal werden. Das hat die Koalition aus SPD, Grünen und FDP im vergangenen Jahr in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht jedoch Hindernisse dafür, wie ein neues Forschungsgutachten zeigt.
Die geplante Legalisierung von Cannabis (Kiffen und Haschisch) in Deutschland könnte nach Ansicht von Experten gegen EU-Recht verstoßen. Ein EU-Beschluss aus dem Jahr 2004 besagt, dass jeder Mitgliedstaat die Herstellung, das Anbieten und den Verkauf von Drogen unter Strafe stellen muss. Er sieht auch vor, dass die EU-Länder Verstöße ahnden müssen. Darüber hinaus kann auch das Schengen-Protokoll, in dem die Länder ebenfalls an Vorschriften für die Lieferung und den Verkauf von Drogen gebunden sind, eine Blockade darstellen.
Die Studie des Forschungsreferats des Bundestages wurde im Auftrag des CSU-Gesundheitspolitikers Stephan Pilsinger durchgeführt. Seiner Meinung nach ist die Legalisierung von Cannabis illegal. Die Duldung weicher Drogen, wie sie in den Niederlanden praktiziert wird, kommt für Pilsinger nicht in Frage. Der Schutz junger Menschen sollte oberste Priorität haben, ebenso wie die Bekämpfung des Schwarzmarkthandels.
In den Niederlanden ist der Verkauf weicher Drogen strafbar, aber es wird eine Politik der Toleranz verfolgt. Dies bedeutet, dass Coffeeshops Cannabis und Haschisch unter strengen Bedingungen verkaufen dürfen. Personen, die maximal 5 Gramm Cannabis in ihren Taschen haben, werden nicht bestraft.
Lesen Sie alles zur aktuellen Aktie der Stunde
Erfahren Sie, worum es geht und warum sich ein genauer Blick jetzt lohnt.
Zur AktienanalyseDie deutsche Regierung will den regulierten Verkauf von Cannabis an Erwachsene in speziell lizenzierten Geschäften erlauben. Die Vorbereitungen für dieses Gesetz sind in vollem Gange. Bis Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres soll ein Gesetzesentwurf auf dem Tisch liegen.


