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Lateinamerika und Stahlhersteller fordern Ausnahmen von US-Zwangsarbeitszöllen

Mexiko, Peru, Guatemala und Ecuador wehren sich gegen neue US-Zölle von 10 bis 12,5 Prozent wegen angeblich mangelhafter Durchsetzung von Zwangsarbeitsverboten.

Lateinamerika und Stahlhersteller fordern Ausnahmen von US-Zwangsarbeitszöllen

Mehrere lateinamerikanische Länder haben bei öffentlichen Anhörungen in Washington Ausnahmen von den geplanten neuen US-Zöllen gefordert. Die Trump-Administration plant, 59 Länder sowie die EU mit Abgaben von 10 bis 12,5 Prozent zu belegen – als Strafe für eine angeblich mangelhafte Durchsetzung von Importverboten für Waren aus Zwangsarbeit. Minister und Vertreter aus Mexiko, Peru, Guatemala und Ecuador wiesen die entsprechenden Vorwürfe bei den dreitägigen Anhörungen des US-Handelsbeauftragten (USTR) entschieden zurück.

Mexikos Unterstaatssekretär im Wirtschaftsministerium, Ernesto Acevedo Fernandez, betonte die Bemühungen seines Landes: „Mexiko hat den Kampf gegen Zwangsarbeit zu einer wichtigen Priorität gemacht." Er argumentierte, ein zusätzlicher Zoll von 10 Prozent würde Tausende gesetzestreue mexikanische Unternehmen ungerechtfertigt bestrafen. Zudem gebe es „keine Beweise dafür, dass mit Zwangsarbeit hergestellte Importe über Mexiko in die USA gelangen", so Acevedo. Der USTR-Vorschlag sieht immerhin vor, Waren aus Mexiko, die dem US-Mexiko-Kanada-Handelsabkommen (USMCA) entsprechen, von den Zöllen auszunehmen.

Perus Direktor für Handelsverhandlungen, Jose Luis Castillo Mezarina, forderte eine vollständige Ausnahme für sein Land. Er begründete dies damit, dass „weder eine konkrete Belastung für den US-Handel festgestellt wurde, noch der nach Section 301 erforderliche Beweisstandard erfüllt ist". Die bilateralen Handelsbeziehungen rechtfertigten eine solche Maßnahme nicht.

Rechtlicher Hintergrund: Section 301 und der Oberste Gerichtshof

Die Anhörungen sind Teil des rechtlichen Verfahrens der Trump-Administration zur Einführung von Zöllen gemäß „Section 301" des US-Handelsgesetzes. Der USTR argumentiert, dass Zwangsarbeit in ausländischen Lieferketten zu unfairem Wettbewerb für US-Arbeitnehmer führe. Beobachter sehen in den neuen Abgaben jedoch weitgehend einen Versuch, einen im Februar eingeführten vorübergehenden Zoll von 10 Prozent zu ersetzen – nachdem der Oberste Gerichtshof die umfassenden globalen Zölle von Präsident Donald Trump, die unter einem Notstandsgesetz verhängt worden waren, gekippt hatte. Diese laufen am 24. Juli aus.

Politischen Gegenwind erhält die Administration auch aus den eigenen Reihen: Eine Gruppe von 22 Generalstaatsanwälten aus demokratisch geführten Bundesstaaten legte am Montag Einspruch gegen die Zwangsarbeitszölle ein. Sie bezeichneten diese als „Versuch, bereits feststehende, pauschale Zölle zu verschleiern", was einen Missbrauch der Befugnisse gemäß Section 301 darstelle. Das Schreiben an US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer deutet auf eine mögliche künftige gerichtliche Anfechtung hin.

Parallel dazu endete am Dienstag eine separate Anhörung zum geplanten USTR-Zoll von 25 Prozent auf Waren aus Brasilien im Rahmen einer Untersuchung zu unlauteren Handelspraktiken. Dabei sagte auch der brasilianische Senator Flavio Bolsonaro aus, Sohn des ehemaligen Präsidenten Jair Bolsonaro, der bei der Präsidentschaftswahl im Oktober kandidieren will.

Stahlhersteller fordern Ausnahme für Roheisen

Auch die US-Stahlindustrie meldete sich bei den Anhörungen zu Wort. Mehrere Stahlhersteller und Handelsverbände sprachen sich für eine Ausnahme für importiertes Roheisen aus, das in der Stahlproduktion in Elektrolichtbogenöfen eingesetzt wird. Dieser Rohstoff kann nicht von den heimischen integrierten Hochofen-Stahlproduzenten US Steel und Cleveland-Cliffs bezogen werden und war bislang von Trumps „Section 232"-Stahlzöllen zur nationalen Sicherheit in Höhe von 50 Prozent ausgenommen.

Brandon Farris, Executive Vice President der Steel Manufacturers Association, warnte vor gravierenden Folgen für Produzenten wie Nucor und Steel Dynamics. Ohne Ausnahmeregelungen könnten die Zölle auf importiertes Roheisen aus Brasilien – einem wichtigen Lieferanten – in Kombination mit den brasilienspezifischen Zöllen auf bis zu 37,5 Prozent steigen. Dies würde den Großteil der heimischen Stahlproduktion wettbewerbsmäßig benachteiligen, so Farris.

Der USTR wird nun die eingegangenen Stellungnahmen prüfen, bevor eine endgültige Entscheidung über die vorgeschlagenen Zölle und mögliche Ausnahmen getroffen wird. Für die betroffenen Länder und Industrien bleibt die Lage damit vorerst ungewiss.

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