Klingbeil startet Investitionsoffensive für Unternehmen
Steuersenkungen, Sonderabschreibungen und geplante Körperschaftsteuerreform bis 2032

Finanzminister Lars Klingbeil hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem er gezielte Steuererleichterungen und Investitionsanreize für Unternehmen schaffen will. Ziel ist es, die Wirtschaft aus der derzeitigen Rezession zu führen und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Der Entwurf sieht unter anderem erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in Maschinen und Elektrofahrzeuge vor. Damit setzt die Bundesregierung Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD um.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist eine Sonderabschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen. Unternehmen sollen in den Jahren 2025 bis 2027 bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten sofort abschreiben können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Investitionen kurzfristig attraktiver zu machen und die Liquidität der Unternehmen zu verbessern. Bereits ab dem 30. Juni 2025 sollen diese Regelungen in Kraft treten. Die Maßnahme orientiert sich an einem ähnlichen Modell, das während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 eingeführt wurde.
Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge, die betrieblich genutzt werden, gelten gesonderte Abschreibungsregelungen. Im Jahr der Anschaffung sollen 75 Prozent der Kosten steuerlich abgesetzt werden können. In den darauffolgenden Jahren ist eine weitere Abschreibung in abgestufter Form vorgesehen: zehn Prozent im ersten Folgejahr, fünf Prozent in den beiden darauffolgenden Jahren, drei Prozent im vierten und zwei Prozent im fünften Jahr. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, und betrifft sowohl Pkw als auch elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse.
Neben den kurzfristigen Maßnahmen plant die Bundesregierung eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2028. Die Steuer soll von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent im Jahr 2032 sinken. Auch der Thesaurierungssteuersatz für nicht ausgeschüttete Gewinne soll reduziert werden. Ergänzend dazu soll die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet werden, um Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung zu schaffen.
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Zur AktienanalyseDie Entlastung der Unternehmen steigt laut Berechnungen in den kommenden Jahren deutlich an. Für 2025 wird eine Entlastung von 2,5 Milliarden Euro erwartet. Bis zum Jahr 2029 soll das Volumen der Steuersenkungen auf 11,3 Milliarden Euro ansteigen. Die Steuermindereinnahmen betreffen dabei Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen.


