Klagen gegen Airlines wegen Handgepäck-Kosten
Verbraucherschützer werfen drei Fluggesellschaften Verbrauchertäuschung und Rechtsbruch bei Gepäckregeln vor

Fluggesellschaften, die zusätzliche Gebühren für größeres Handgepäck verlangen, sehen sich mit juristischem Widerstand konfrontiert. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat Klage gegen Easyjet sowie zwei weitere Airlines eingereicht. Nach Ansicht der Verbraucherschützer verstoßen die erhobenen Handgepäck-Gebühren gegen geltendes EU-Recht. Der Vorwurf lautet, die Airlines täuschten mit vermeintlich günstigen Flugpreisen, die jedoch kein vollwertiges Handgepäck enthalten.
Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kritisierte das Vorgehen der Fluggesellschaften scharf. Die Praxis, nur ein kleines Gepäckstück im Flugpreis inbegriffen zu lassen und für jedes zusätzliche oder größere Handgepäckstück Aufschläge zu verlangen, sei ein klarer Verstoß gegen die Rechte der Verbraucher. Pop betonte, dass Fluggästen ein Anspruch auf die kostenlose Mitnahme eines angemessenen Handgepäcks zustehe. Die Standards, die viele Airlines derzeit anlegen, seien nicht mit dem europäischen Recht vereinbar.
Vor den Klagen hatte der vzbv bereits zahlreiche Airlines abgemahnt, darunter auch Ryanair. Nun richtet sich das juristische Vorgehen konkret gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling Airlines. Ziel sei es, für mehr Transparenz bei den Flugpreisen zu sorgen und die Rechte der Verbraucher durchzusetzen. Die Verbraucherschützer fordern, dass die EU eindeutige Regelungen über die Maße und das Gewicht von kostenfreiem Handgepäck erlässt, um solche Auseinandersetzungen künftig zu vermeiden.
Die rechtliche Grundlage für die Klagen bildet unter anderem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Darin wurde die Mitnahme von Handgepäck als integraler Bestandteil der Beförderung von Fluggästen gewertet. Ein Zuschlag dürfe demnach nur dann verlangt werden, wenn das Gepäck außergewöhnlich groß oder schwer sei oder gegen Sicherheitsbestimmungen verstoße. Der vzbv sieht in der aktuellen Praxis der Airlines jedoch eine systematische Aushöhlung dieser Entscheidung.
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Zur AktienanalyseDas juristische Vorgehen ist Teil einer koordinierten Aktion auf europäischer Ebene. Ziel der Verbraucherschützer ist es, eine grundlegende Änderung im Umgang mit Handgepäckgebühren zu erreichen. Ihrer Einschätzung zufolge handelt es sich bei der aktuellen Preispolitik der betroffenen Airlines nicht um legitime Zusatzangebote, sondern um eine gezielte Irreführung der Kunden hinsichtlich der tatsächlichen Reisekosten.


