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KfW-Förderung beim Heizungstausch: Neue Kürzungen geplant

Das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht niedrigere Förderhöchstbeträge vor – doch Wärmepumpen könnten trotzdem günstiger werden.

KfW-Förderung beim Heizungstausch: Neue Kürzungen geplant

Die Bundesregierung plant mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz eine spürbare Reduzierung der staatlichen Förderung beim Heizungstausch. Wer künftig seine alte Heizung gegen eine moderne Wärmepumpe oder ein anderes förderfähiges System austauscht, soll anfangs maximal 28.000 Euro als förderfähige Kosten geltend machen können – bislang lag diese Grenze noch bei 30.000 Euro.

Damit nicht genug: Nach der Einführung des neuen Deckels soll der Betrag schrittweise weiter sinken. Alle sechs Monate reduziert sich die Förderobergrenze um jeweils 750 Euro. Für Hausbesitzer, die einen Heizungstausch planen, bedeutet das: Je länger sie warten, desto geringer fällt die staatliche Unterstützung aus.

Gesetz noch nicht verabschiedet

Allerdings ist das Gebäudemodernisierungsgesetz bislang noch nicht vom Bundestag beschlossen worden. Ob die Abstimmung noch vor der parlamentarischen Sommerpause stattfindet, ist derzeit offen. Für Privatanleger und Immobilienbesitzer bleibt die Lage damit vorerst ungewiss.

Trotz der geplanten Förderkürzungen gibt es einen möglichen Lichtblick: Wärmepumpen könnten sich laut Wirtschaftswoche trotz der reduzierten Förderung günstiger entwickeln. Welche konkreten Faktoren dabei eine Rolle spielen, bleibt im Rahmen der aktuellen Berichterstattung offen – die Marktentwicklung bei Gerätepreisen und Installationskosten dürfte jedoch entscheidend sein.

Was Immobilienbesitzer jetzt wissen müssen

Für Privatanleger mit Immobilienbesitz sind die geplanten Änderungen durchaus relevant. Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

  • Bisherige Förderobergrenze: 30.000 Euro
  • Neue Förderobergrenze (geplant): 28.000 Euro
  • Schrittweise Absenkung: alle sechs Monate um 750 Euro
  • Status: Gesetz noch nicht verabschiedet, Zeitplan unklar

Wer einen Heizungstausch in Betracht zieht, sollte die weitere parlamentarische Entwicklung genau beobachten. Sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, könnten die neuen Regelungen zeitnah in Kraft treten und die Förderplanung direkt beeinflussen.

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