Keine Stromsteuer-Senkung für Haushalte beschlossen
Regierung verweist auf andere Entlastungen und vertagt Entscheidung auf unbestimmte Zeit

Der Streit um die Stromsteuer bleibt ein zentrales Thema in der schwarz-roten Koalition – doch für private Haushalte bleibt es vorerst bei der bestehenden Belastung. Nach einer sechsstündigen Sitzung konnte sich der Koalitionsausschuss nicht auf weitere Senkungen der Stromsteuer einigen. Zwar sei eine Entlastung grundsätzlich gewünscht, wie es im gemeinsamen Beschlusspapier heißt, doch fehlten derzeit die finanziellen Spielräume für zusätzliche Maßnahmen.
Bereits in der vergangenen Woche hatte das Bundeskabinett entschieden, die Stromsteuer nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft zu senken. Forderungen, auch private Verbraucher einzubeziehen, blieben daraufhin ohne Erfolg. Nach Schätzungen hätte eine Senkung für Haushalte den Bundeshaushalt im Jahr 2026 mit rund 5,4 Milliarden Euro belastet. Diese Summe sei derzeit nicht aufzubringen, so die einhellige Meinung der Koalitionspartner.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte im Vorfeld des Treffens noch Hoffnung gemacht. In einer Talkshow betonte der CDU-Vorsitzende, man werde handeln, sobald es finanziell möglich sei. Das nun vorliegende Ergebnis ist ein Rückschlag für diese Ankündigung. Gemeinsam mit Finanzminister Lars Klingbeil setzte sich Merz dafür ein, an den bisherigen Beschlüssen festzuhalten. Damit konnten beide ihre Position im Koalitionsausschuss durchsetzen.
Die Regierung verweist in ihrer Erklärung jedoch auf andere Entlastungen, die sowohl der Wirtschaft als auch den Haushalten zugutekommen sollen. Dazu zählen die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie die teilweise Übernahme der Übertragungsentgelte. Laut Koalitionsbeschluss entspricht dies einer jährlichen Entlastung von rund zehn Milliarden Euro. Für private Haushalte könne dies eine Reduktion der Stromkosten um bis zu drei Cent pro Kilowattstunde bedeuten – im Beispiel einer vierköpfigen Familie eine Ersparnis von etwa 100 Euro jährlich.
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Zur AktienanalyseEinigkeit erzielte die Koalition bei der Ausweitung der Mütterrente. Diese soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Sollte eine technische Umsetzung erst später möglich sein, ist eine rückwirkende Auszahlung vorgesehen. Die Mütterrente soll künftig auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, eine um sechs Monate verlängerte Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung anerkennen. Finanziert wird das Vorhaben aus Steuermitteln. Die Regierung betonte, dass dies Teil des Rentenpakets 2025 sei.


