Keine Ausnahmen beim Mindestlohn für Saisonarbeiter
Rechtliche Prüfung schließt Sonderregelungen trotz Forderung des Bauernverbands aus

Der gesetzliche Mindestlohn gilt uneingeschränkt auch für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft. Zu diesem Ergebnis kommt eine interne Prüfung des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Die rechtliche Bewertung beruft sich insbesondere auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. Daraus folge, dass eine generelle Ausnahme von der Lohnuntergrenze für bestimmte Beschäftigtengruppen – auch bei kurzfristiger Tätigkeit – nicht zulässig sei. Der Mindestlohn sei als absolute Untergrenze gesetzlich verankert und gelte ohne Abstriche für alle Arbeitnehmer.
Hintergrund der Prüfung war eine Forderung des Deutschen Bauernverbands. Dessen Präsident Joachim Rukwied hatte angesichts der geplanten Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro bis 2027 Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte ins Gespräch gebracht. Konkret schlug der Verband vor, dass diese lediglich 80 Prozent des regulären Mindestlohns erhalten sollten. Rukwied bezeichnete die vorgesehene Lohnanpassung in vielen Bereichen der Landwirtschaft als nicht tragbar. Vor allem Betriebe im Obst- und Gemüsebau, wo noch aufwendige Handarbeit notwendig sei, gerieten durch die steigenden Personalkosten zunehmend unter wirtschaftlichen Druck.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer von der CSU hatte sich in einem ersten Schritt offen für eine solche Sonderregelung gezeigt. Es sei ihm wichtig gewesen, diese Möglichkeit sorgfältig zu prüfen, erklärte der Minister. Zugleich betonte er die Belastung, unter der viele landwirtschaftliche Betriebe stünden. Die gestiegenen Löhne würden die Wirtschaftlichkeit des Anbaus infrage stellen. Eine Ausnahme beim Mindestlohn sei jedoch nach dem nun vorliegenden Gutachten nicht umsetzbar.
Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium wies die Forderung des Bauernverbands ebenfalls entschieden zurück. Eine Absenkung des Mindestlohns für einzelne Gruppen sei gesetzlich nicht erlaubt und politisch nicht vertretbar. Die Sozialdemokraten betonten, dass der Mindestlohn flächendeckend gelten müsse, um Lohndumping zu verhindern.
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Zur AktienanalyseMinister Rainer kündigte an, landwirtschaftliche Betriebe auf anderen Wegen entlasten zu wollen. So sollen Bürokratiekosten gesenkt, die Stromsteuer reduziert und steuerliche Vorteile beim Agrardiesel wieder eingeführt werden. Ziel sei es, auch unter wirtschaftlich angespannten Bedingungen die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln in gewohnter Qualität sicherzustellen.


