Kampf um Spark Networks: Aktionäre fürchten Enteignung
Das umstrittene StaRUG-Gesetz und die Zukunft von Datingportalen – Ein Präzedenzfall für Deutschland?

Der internationale Online-Dating-Konzern Spark Networks SE, bekannt für Plattformen wie "Christian Mingle", "Jswipe" und "LDSsingles", die sich an verschiedene religiöse Gemeinschaften richten, sieht sich derzeit mit einem heftigen Konflikt um seine Zukunft konfrontiert. Während die Datingportale Romantik und Liebe versprechen, herrscht hinter den Kulissen ein harter Streit zwischen dem Management des Unternehmens und seinen Aktionären. Der Hauptstreitpunkt ist ein Sanierungsplan, den Spark vor kurzem vorgestellt hat und über den das Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg entscheiden soll.
Der Sanierungsplan sieht vor, dass der US-Hedgefonds MGG Investment Group aus New York den Datingkonzern übernimmt. Dieser Hedgefonds hat Spark bereits mit einem Darlehen von rund 100 Millionen US-Dollar unterstützt. Sowohl der Hedgefonds als auch die Geschäftsführung von Spark befürworten diesen Sanierungsplan, während die Aktionäre besorgt sind und eine mögliche Enteignung befürchten.
Die Aktionäre argumentieren, dass das Amtsgericht in Berlin nicht zuständig sei, da Spark Networks eine von den USA aus gesteuerte Firma sei und ihre Holding in München im Handelsregister eingetragen sei. Spark hingegen argumentiert, dass es in Berlin-Kreuzberg eine Niederlassung mit 140 Mitarbeitern gebe, was Berlin zu einem geeigneten Gerichtsstand mache.
Der Fall sorgt in der Welt der Firmensanierer für Aufsehen, da er das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) in den Fokus rückt, das seit Januar 2021 in Kraft ist. Dieses Gesetz erlaubt es, Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren, wobei massive Eingriffe in die Rechte von Gläubigern oder Aktionären möglich sind, sofern eine Mehrheit der Gläubiger zustimmt.
Kritiker befürchten jedoch, dass dieses Gesetz dazu genutzt werden könnte, unliebsame Aktionäre loszuwerden. Im Fall von Spark Networks würde der Sanierungsplan bedeuten, dass das Kapital auf null herabgesetzt und neue Aktien ausschließlich an den Hedgefonds ausgegeben würden, was für die bisherigen Aktionäre einen vollständigen Verlust ihrer Anteile bedeuten würde.
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Zur AktienanalyseDie Aktionäre bestreiten die drohende Zahlungsunfähigkeit von Spark Networks und verweisen auf hohe Einnahmen des Unternehmens im Jahr 2022. Die Anwälte des Hedgefonds argumentieren jedoch, dass die Marketingvereinbarung mit MGG unerlässlich für das langfristige Überleben von Spark sei. Das Amtsgericht Charlottenburg plant seine Entscheidung für die erste Januarwoche.
Der Ausgang dieses Konflikts wird nicht nur für Spark Networks, sondern auch für die Anwendung des StaRUG-Gesetzes und die Beziehung zwischen Unternehmen, Aktionären und Großgläubigern von großer Bedeutung sein.


