J&J-Talkpuder-Prozess: Gericht lässt Krebsexperten zu
In dem Massenverfahren gegen Johnson & Johnson mit über 67.500 Klagen dürfen Sachverständige zum vermuteten Krebsrisiko durch Talkprodukte aussagen. Die Entscheidung ebnet den Weg für erste Bundesgerichtsverhandlungen noch 2026.

Eine Sonderbeauftragte des US-Bundesgerichts in New Jersey hat eine wegweisende Empfehlung im Rechtsstreit um Johnson & Johnsons Talkprodukte abgegeben. Die pensionierte Bezirksrichterin Freda Wolfson entschied, dass Sachverständige der Kläger vor Gericht aussagen dürfen, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Verwendung von J&J-Talkprodukten und Krebs besteht. Diese Entscheidung könnte den Weg für erste Verhandlungen vor einem Bundesgericht noch in diesem Jahr ebnen.
Über 67.500 Klagen gebündelt
Das Massenverfahren umfasst mehr als 67.500 Einzelklagen, die vor dem Bundesgericht in New Jersey zusammengefasst wurden. Produkthaftungsklagen dieser Art stützen sich maßgeblich auf Sachverständigenaussagen, um nachzuweisen, dass ein Produkt den behaupteten Schaden verursachen kann. Entscheidungen über die Zulässigkeit solcher Expertenmeinungen stellen daher oft einen entscheidenden Wendepunkt in derartigen Verfahren dar.
658-seitige Entscheidung mit klaren Feststellungen
In ihrer umfangreichen 658-seitigen Entscheidung stellte Wolfson fest, dass die Sachverständigen der Kläger zuverlässige wissenschaftliche Methoden angewandt haben. "Die epidemiologischen Studien vor und nach 2020, als Ganzes betrachtet, belegen einen positiven, statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen der Verwendung von Talkpuder im Genitalbereich und Eierstockkrebs", schrieb die Richterin. Gleichzeitig betonte sie, dass ihre Aufgabe nicht in der Bewertung der Schlussfolgerungen lag, sondern in der Prüfung, ob die angewandten Methoden zuverlässig genug für eine Jury-Prüfung sind.
Auch J&J-Experten erhalten Rederecht
Die Empfehlung ist jedoch nicht einseitig: Wolfson wird auch Aussagen von Sachverständigen zulassen, die Johnson & Johnson zur Widerlegung der Krebsvorwürfe vorgebracht hat. Das Unternehmen bestreitet kategorisch, dass seine Talkprodukte Krebs verursachen können. Die Entscheidung ermöglicht somit beiden Seiten, ihre wissenschaftlichen Argumente vor Gericht vorzubringen.
Einige Theorien ausgeschlossen
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Zur AktienanalyseNicht alle Sachverständigenaussagen wurden zugelassen. Wolfson stimmte Johnson & Johnson zu, dass Expertenmeinungen, die Schwermetalle und Duftstoffe in den Produkten mit Krebs in Verbindung bringen, ausgeschlossen werden sollten. Auch die Theorie, dass Talk beim Einatmen zu den Eierstöcken wandern kann, wurde nicht zugelassen. Über einige weitere Anträge auf Ausschluss von Zeugenaussagen will die Richterin erst nach Anhörungen Ende Januar und Anfang Februar entscheiden.
Nächste Schritte im Verfahren
Die Empfehlung geht nun an US-Bezirksrichter Michael Shipp in Trenton, New Jersey, der das gesamte Klageverfahren beaufsichtigt. Shipp wird die Einwände beider Seiten abwägen, bevor er über die Annahme der Empfehlung entscheidet. Seine finale Entscheidung wird maßgeblich darüber bestimmen, wie schnell die ersten Fälle vor einem Bundesgericht verhandelt werden können und welche Beweismittel dabei zugelassen sind.


