ANZEIGE

Iran fürchtet: Ein Deal heute bedeutet mehr Krieg morgen

Teheran misstraut Trumps Diplomatie – und hat historische Gründe dafür. Ein Abkommen könnte die Kriegsgefahr sogar erhöhen.

•• 4 Min
Iran fürchtet: Ein Deal heute bedeutet mehr Krieg morgen

Präsident Donald Trump hofft auf ein baldiges Abkommen, das den Krieg mit dem Iran beendet und die Straße von Hormus wieder öffnet. Doch Teheran zögert – und das aus strategischem Kalkül, nicht aus Sturheit. Ein wachsender Chor von US-Politikern und Experten verurteilt jede Vereinbarung, die dem Iran Milliarden einbringt, während er gleichzeitig die Kontrolle über die Meerenge und ein Nuklearprogramm behält.

US-Beamte machen die Unbeugsamkeit Teherans für die gespaltene iranische Führung verantwortlich. Doch wenn es in Teheran Uneinigkeit gibt, dann über eine ganz andere Frage: Wie klug ist es, der US-Regierung überhaupt zu vertrauen? Schließlich hat der Iran unrühmliche Erfahrungen mit Trumps Verhandlungsführung gemacht – der das Atomabkommen von 2015 aufkündigte und während laufender Verhandlungen zweimal Angriffe gegen den Iran startete.

Teherans Kernproblem: Keine Garantie gegen Rückkehr des Krieges

Der Iran verhandelt hart, weil es sich aus seiner Sicht um einen existenziellen Kampf handelt. Was das Land vor allem sucht, ist die Garantie, dass der Krieg nicht zurückkehrt. Diese Zusicherung müsste in der Struktur jedes Abkommens verankert sein. Die derzeit vorliegende Vereinbarung – ein kurzfristiger Waffenstillstand als Vorbereitung für Verhandlungen über ein größeres Abkommen – bietet dies nicht.

Die vorherrschende Meinung im gesamten politischen Spektrum Teherans lautet: Angesichts von Trumps Bilanz könnte das Versprechen der Diplomatie die Kriegsgefahr tatsächlich erhöhen. Washingtons scheinbar großzügige Zugeständnisse werden als zu gut interpretiert, um wahr zu sein. Ihr Ziel sei es, den Iran in Sicherheit zu wiegen, damit er seine Wachsamkeit verringert – während Amerika sich darauf vorbereitet, die Sache militärisch zu Ende zu bringen.

Auch die in Washington geführte Debatte über eine strategische Niederlage der USA hat die Lage nicht verbessert. Analysten im Iran haben solche Kommentare als Weckruf für weiteren Krieg interpretiert. Ihrer Ansicht nach werden die USA eine Niederlage nicht tolerieren – und je mehr prominente Amerikaner Trumps Versagen hervorheben, desto wahrscheinlicher ist es, dass Washington versuchen wird, das Ergebnis dieses Krieges durch einen weiteren Krieg umzukehren.

Abschreckung an drei Fronten: Hormus, Atom und wirtschaftlicher Schmerz

Teheran vermutet, dass die USA keinen dauerhaften Frieden anstreben, sondern freie Hand haben wollen, um den Iran isoliert und schwach zu halten – und seine Nuklear- und Raketenaktivitäten durch periodisches „Rasenmähen" zu kontrollieren. Angesichts dieser Aussicht setzt der Iran auf Abschreckung an drei Fronten: der Straße von Hormus, der Nuklearfrage und indem er Amerika einen spürbaren Preis zahlen lässt.

Die iranischen Revolutionsgarden und ihre Verbündeten glauben, dass hohe Kriegskosten das einzige wahre Abschreckungsmittel gegen einen weiteren Angriff sind. Der Krieg hat die USA bisher 29 Milliarden US-Dollar und 13 amerikanische Menschenleben gekostet. Noch höher waren die Kosten für die Weltwirtschaft. Trump hat dies bisher abgetan und erklärt, dass „kurzfristiger Schmerz" „in Ordnung" sei, wenn es bedeute, dem Iran Atomwaffen zu verweigern.

Aus Sicht der Garden besteht der einzige Weg, Trumps Kalkül zu ändern, darin, den USA und der Weltwirtschaft mehr Schmerzen zuzufügen – um sicherzustellen, dass der US-Präsident zu ernsthaften Gesprächen bereit ist. Nicht jeder in Teheran unterstützt diesen aggressiven Ansatz, denn der Iran selbst zahlt ebenfalls einen beträchtlichen Preis.

Hormus als strategische Trumpfkarte

Andere iranische Führer setzen stattdessen auf die Kontrolle über die Straße von Hormus und die Aufrechterhaltung der iranischen Vorräte an hochangereichertem Uran als Schlüssel zur Abschreckung. Sie glauben, dass jedes dauerhafte Abkommen wirtschaftliche Entschädigungen für Kriegsschäden und dauerhafte Sanktionslockerungen beinhalten müsste – die USA fordern jedoch, dass der Iran in beiden Punkten nachgibt. Dies macht ein dauerhaftes Abkommen höchst unwahrscheinlich.

Teheran könnte zwar zustimmen, die Meerenge zu öffnen, wird aber die Kontrolle darüber nicht aufgeben. Der Iran ist davon überzeugt, dass seine Fähigkeit, dieses Nadelöhr zu schließen, eine wichtige Abschreckung darstellt – insbesondere wenn sich die jemenitischen Huthi dem Iran in einem künftigen Konflikt anschließen und auch den Handel durch das Rote Meer einschränken. Darüber hinaus würde die Kontrolle über die Meerenge es dem Iran ermöglichen, Gebühren für den kommerziellen Seeverkehr zu erheben – Einnahmen, die das US-Sanktionsregime langfristig schwächen könnten.

Atomdeal als Falle – der aufkommende Konsens in Teheran

Der Iran sieht ein Atomabkommen mit den USA nicht mehr als Lösung für seine wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Probleme. Er glaubt, dass Amerika die Sanktionen ohnehin nicht aufheben wird – und dass Trump das Abkommen erneut aufgeben könnte, sobald der Iran seinen Teil beigetragen hat. Ein Atomabkommen würde die Wahrscheinlichkeit eines Krieges nach dieser Lesart nicht verringern, sondern erhöhen.

Der aufkommende Konsens in Teheran lautet: Ein neues Atomabkommen zielt darauf ab, Washington eine freiere Hand zu geben, um den Iran zu isolieren und militärisch anzugreifen. Den USA das zu geben, was sie in zwei Kriegen nicht erreichen konnten, wird den Iran nicht sicherer, sondern verwundbarer machen. Je mehr die USA darauf bestehen, dass der Iran die Anreicherung aufgibt und seine Vorräte übergibt, desto mehr ist Teheran davon überzeugt, dass Amerikas Ziel darin besteht, die iranische Abschreckung durch Diplomatie zu beseitigen – um dann den Krieg gegen einen geschwächten Gegner wieder aufzunehmen.

Iran Usa AbkommenStraße Von HormusIran AtomabkommenTrump Iran KriegIran NuklearprogrammRevolutionsgarden AbschreckungIran Sanktionen

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.