Internetkonzerne täuschen Verbraucher mit illegalen Tricks
Mangelnde Transparenz bei Werbekriterien und Kleingedrucktem enthüllt weitere Verstöße gegen den Digital Services Act

Trotz der Einführung des europäischen Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) vor hundert Tagen setzen große Internetkonzerne wie Amazon, Booking.com, Google Shopping und YouTube weiterhin illegale Design-Tricks, sogenannte "Dark Patterns", ein, um Verbraucher in die gewünschte Richtung zu lenken. Diese schockierende Enthüllung stammt von den Verbraucherzentralen, die darauf hinweisen, dass Tech-Konzerne die neuen gesetzlichen Verpflichtungen nicht erfüllen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilt heute mit, dass die Menschen sich nach wie vor von Design-Tricks auf Online-Plattformen manipuliert, verwirrt und ausgetrickst fühlen.
Der DSA wurde im August 2023 in der Europäischen Union eingeführt, um unter anderem Hass und Hetze im Netz schneller zu bekämpfen. Darüber hinaus sind große Online-Plattformen mit mindestens 45 Millionen Nutzern in der EU verpflichtet, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster nicht mehr durch Design-Tricks auszunutzen. Beispiele hierfür sind die Farbgestaltung von Buttons oder lange Klickwege. Leider haben die Verbraucherschützer festgestellt, dass sich in diesem Bereich wenig geändert hat. Die Unternehmen missachten die geltenden Gesetze weiterhin oder setzen sie nur halbherzig um.
Die mangelnde Transparenz von Werbekriterien ist ein weiteres Problem, das die Verbraucherschützer aufgedeckt haben. Große Online-Plattformen sollten eigentlich nachvollziehbar und leicht zugänglich darüber informieren, nach welchen Kriterien Werbeanzeigen ausgespielt werden. Diese Informationen sollten direkt über einen Klick auf die Werbung abrufbar sein. Doch keiner der untersuchten Anbieter hat dieser Verpflichtung bisher nachgekommen, so der vzbv. Im Rahmen ihrer Untersuchung haben die Verbraucherschützer die Werbeeinblendungen bei Instagram aus dem Meta-Konzern, Snapchat, TikTok und dem Twitter-Nachfolger X untersucht. Immerhin haben alle Anbieter bis auf Snapchat die Anzeigen-Inhalte als Werbung gekennzeichnet und den jeweiligen Werbetreibenden namentlich ausgewiesen.
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Zur AktienanalyseNicht zufrieden sind die Verbraucherschützer auch mit der Darstellung des "Kleingedruckten" durch die großen Internet-Player. Nach dem DSA müssen die Anbieter beispielsweise ihre Kontaktinformationen gut auffindbar veröffentlichen und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) transparent gestalten. Bei Apple's App-Store sowie bei Facebook und TikTok ist zwar mittlerweile eine Kontaktmöglichkeit zu finden, diese wird jedoch als "eher schwer zugänglich" bezeichnet. Auch die AGB sind teilweise schwer zu finden und enthalten nicht immer alle erforderlichen Informationen, insbesondere in Bezug auf interne Beschwerdesysteme. Die Verbraucherschützer untersuchten die AGB der Webseiten von Booking.com und der Google-Suche sowie der Apps von TikTok und X/Twitter, die teilweise eine Länge von über 50 DIN-A4-Seiten aufweisen.


