Influencer werben mit unzulässigen Gesundheitsversprechen
Verbraucherschützer zählen Hunderte Verstöße bei Instagram-Storys über Nahrungsergänzungsmittel

Viele Influencer verstoßen bei der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln systematisch gegen europäische Verbraucherschutzvorgaben. Laut einer aktuellen Untersuchung der Verbraucherorganisation foodwatch enthalten zahlreiche Instagram-Posts und Stories unzulässige Gesundheitsversprechen, die entweder wissenschaftlich nicht belegt oder sogar verboten sind. Die Analyse zeigt, dass ein erheblicher Teil der digitalen Werbeinhalte gesundheitsbezogene Aussagen enthält, obwohl diese laut EU-Recht nur unter strengen Auflagen erlaubt sind.
Die Organisation wertete über einen Zeitraum von 20 Tagen die Inhalte von 95 Fitness- und Gesundheitsinfluencern auf Instagram aus. Die beobachteten Profile verfügten im Schnitt über mehr als 200.000 Follower. Innerhalb dieses Untersuchungszeitraums zählte foodwatch insgesamt 674 Storys, die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel oder deren Hersteller beinhalteten. In rund einem Drittel dieser Storys fanden sich gesundheitsbezogene Aussagen – und in sämtlichen Fällen waren laut foodwatch dabei mindestens einzelne Versprechen rechtlich unzulässig.
Einige Influencer warben etwa mit vermeintlichen medizinischen Wirkungen wie einer Verbesserung der Leberwerte. Solche Aussagen sind gemäß der EU-Health-Claims-Verordnung nicht erlaubt, da sie entweder nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind oder generell untersagt werden. Besonders häufig kritisierte foodwatch die Bewerbung von Produkten auf Kollagenbasis, für deren Wirksamkeit keine belastbaren Studien vorliegen.
Neben inhaltlich fragwürdigen Gesundheitsversprechen bemängelte foodwatch auch die mangelnde Kennzeichnung von Werbung. Zwar dürfen Privatpersonen grundsätzlich ihre Meinung zu Produkten äußern, doch bei erkennbaren Kooperationen mit Unternehmen ist eine eindeutige Kennzeichnung als Werbung gesetzlich vorgeschrieben. Die analysierten Influencer hatten laut foodwatch in allen Fällen eine geschäftliche Verbindung zu den beworbenen Produkten, weshalb deren Aussagen als Werbung einzuordnen seien. Damit gelten für diese Inhalte die strengen Vorgaben der EU zur Gesundheitswerbung.
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Zur AktienanalyseEinzelne Marken traten in der Untersuchung besonders häufig in Erscheinung, da sie durch zahlreiche Kooperationen mit verschiedenen Influencern auffielen und dadurch mehrfach mit unzulässigen Werbebotschaften in Verbindung gebracht wurden. Laut foodwatch fehlt es derzeit an einer wirksamen Kontrolle des Online-Marktes. Aussagen zu gesundheitlichen Effekten dürfen laut Gesetz nur getroffen werden, wenn deren Wirkung durch Studien eindeutig belegt ist. Krankheitsbezogene Werbeaussagen sind grundsätzlich untersagt.


