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Inflationsausgleichsprämie für Tarifbeschäftigte weit verbreitet

Höhe und Verteilung variierten stark zwischen Branchen und Wirtschaftssektoren

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Inflationsausgleichsprämie für Tarifbeschäftigte weit verbreitet

Viele Tarifbeschäftigte in Deutschland haben zwischen Oktober 2022 und Dezember 2024 eine Inflationsausgleichsprämie erhalten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 86,3 Prozent der Tarifbeschäftigten mit dieser Sonderzahlung unterstützt. Die durchschnittliche Höhe der Prämie lag bei 2.680 Euro. Die steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro war Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und sollte die wirtschaftlichen Belastungen durch die Energiekrise abmildern. Je nach Tarifvereinbarung konnte die Auszahlung als Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Regelung lief zum Jahresende 2024 aus.

Der Leiter des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI), Thorsten Schulten, betonte, dass die Prämie vielen Beschäftigten kurzfristig geholfen habe, ihre finanziellen Engpässe zu überbrücken. Allerdings bezeichnete er sie als „zweischneidiges Schwert“, da es sich um eine einmalige Zahlung handelte. Mit dem Auslaufen der Regelung fehle den Arbeitnehmern nun eine finanzielle Unterstützung, die erst durch Lohnerhöhungen ausgeglichen werden müsse. Laut WSI führte die Prämie im Jahr 2024 zu einem Reallohnwachstum von 3,2 Prozent. Dennoch reichte dieser Anstieg nicht aus, um die Kaufkraftverluste der vorherigen drei Jahre vollständig auszugleichen.

Die Höhe der ausgezahlten Prämien variierte stark zwischen den verschiedenen Wirtschaftsbranchen. Die höchsten Zahlungen wurden in der öffentlichen Verwaltung, der Verteidigung, der Sozialversicherung sowie in den Bereichen Erziehung und Unterricht mit jeweils 3.000 Euro geleistet. Auch in den Branchen Kunst, Unterhaltung und Erholung (2.976 Euro) sowie in der Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2.942 Euro) fielen die Prämien überdurchschnittlich hoch aus. Im Gegensatz dazu erhielten Beschäftigte im Baugewerbe mit durchschnittlich 1.103 Euro die niedrigsten Sonderzahlungen. Auch im Handel lag die durchschnittliche Prämienhöhe mit 1.419 Euro deutlich unter dem allgemeinen Durchschnitt.

Neben der Höhe der Prämien gab es auch große Unterschiede bei der Verteilung innerhalb der einzelnen Branchen. In der öffentlichen Verwaltung, der Verteidigung und der Sozialversicherung hatten alle Tarifbeschäftigten Anspruch auf die Sonderzahlung. Nahezu alle Beschäftigten in den Bereichen Erziehung und Unterricht (99,3 Prozent), Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (98,3 Prozent) sowie im verarbeitenden Gewerbe (97,7 Prozent) profitierten ebenfalls von der Maßnahme. Deutlich weniger Arbeitnehmer im Gastgewerbe (11,6 Prozent) und im Bereich der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen (12,2 Prozent) erhielten die Inflationsausgleichsprämie.

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