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ICAO begrenzt Powerbanks im Flugzeug auf zwei pro Passagier

Die UN-Luftfahrtbehörde ICAO tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft – mit strengen neuen Regeln für tragbare Akkupacks.

ICAO begrenzt Powerbanks im Flugzeug auf zwei pro Passagier

Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat ab sofort neue Vorschriften für Powerbanks an Bord von Flugzeugen eingeführt. Passagiere dürfen künftig maximal zwei tragbare Akkupacks mit sich führen. Die Regelung gilt weltweit und trat bereits am Freitag in Kraft.

Neben der Mengenbegrenzung auf zwei Powerbanks pro Person ist es Fluggästen künftig verboten, diese Geräte während des Fluges aufzuladen. Die in Montreal ansässige ICAO begründete die Maßnahmen mit Sicherheitsbedenken rund um Lithium-Ionen-Akkus. Diese gelten als Brandrisiko, wenn sie beschädigt sind oder überhitzen.

Hintergrund: Brände durch Powerbanks als Auslöser

Der Handlungsdruck auf die Luftfahrtbehörden war zuletzt gestiegen. Ein Brandvorfall an Bord einer Maschine der südkoreanischen Airline Air Busan im Jahr 2025 hatte die Debatte über Powerbanks im Flugzeug neu entfacht. Sowohl Südkorea als auch Fluggesellschaften der Lufthansa Group hatten daraufhin bereits eigene Beschränkungen eingeführt.

Die ICAO legt globale Sicherheitsstandards für die Zivilluftfahrt fest, die von ihren 193 Mitgliedstaaten in der Regel übernommen werden. Im Fall der neuen Powerbank-Regeln handelte die Organisation ungewöhnlich schnell: Die Spezifikationen traten mit sofortiger Wirkung in Kraft, ohne die übliche Übergangszeit. Die US-amerikanische Bundesluftfahrtbehörde FAA war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Was Reisende jetzt wissen müssen

Für deutsche Flugreisende bedeuten die neuen ICAO-Regeln konkret:

  • Maximal zwei Powerbanks pro Person erlaubt
  • Aufladen von Powerbanks während des Fluges verboten
  • Die Regelung gilt ab sofort auf internationalen Flügen
  • Powerbanks müssen weiterhin im Handgepäck transportiert werden, nicht im aufgegebenen Gepäck

Reisende sollten sich vor dem Abflug bei ihrer jeweiligen Fluggesellschaft über die genauen Bestimmungen informieren, da einzelne Airlines möglicherweise noch strengere Regeln anwenden.

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