Hydraulischer Abgleich: Effizientes Heizen und Kostenersparnis im Fokus
Von der Pflichtmaßnahme zur Energieeinsparung - Alles, was Sie über den hydraulischen Abgleich wissen müssen

Mit dem Beginn der Heizsaison stellen sich viele Menschen in Deutschland die Frage, ob ihre Heizungsanlage effizient arbeitet und wie sie Heizkosten einsparen können. Eine Antwort auf diese Fragen bietet der hydraulische Abgleich, der inzwischen für größere Wohnhäuser mit Gasheizungen zur Pflicht wird. Aber was genau bringt ein hydraulischer Abgleich, wie funktioniert er, wann sollte er durchgeführt werden und welche Kosten und Fördermöglichkeiten sind damit verbunden?
Der hydraulische Abgleich ist die Grundlage für eine effiziente Heizungsanlage. Das Hauptziel besteht darin, sicherzustellen, dass die Heizung nur die benötigte Wärmemenge bereitstellt und verteilt, ohne dabei unnötig Energie zu verschwenden. Durch diesen Abgleich kann der Energieverbrauch um bis zu zwölf Prozent pro Jahr gesenkt werden. Dies bestätigt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Voraussetzung hierfür ist, dass die Thermostatventile an den Heizkörpern voreinstellbar sind. Wenn diese im Zuge des Abgleichs erneuert werden müssen, können die Einsparungen sogar noch höher ausfallen.
Der Abgleich funktioniert folgendermaßen: Fachleute erfassen die Daten der beheizten Räume und der Heizflächen sowie die gewünschten Raumtemperaturen. Anhand dieser Informationen berechnen sie mit spezieller Software, wie viel Wasser in die Heizflächen fließen muss und auf welche Temperatur es erwärmt werden soll. Zudem ermitteln sie die erforderliche Leistung für Pumpen und Regelventile. Anschließend wird das System entsprechend eingestellt. Der Zeitaufwand für ein Einfamilienhaus beträgt in der Regel etwa drei Stunden.
Ein hydraulischer Abgleich ist sinnvoll für alle wasserführenden Heizungen, unabhängig von der Art der Wassererwärmung und der Heizflächen. Es sollte in Betracht gezogen werden, wenn Heizkörper in der Wohnung ungleichmäßig warm werden, besonders diejenigen, die am weitesten von der Heizanlage entfernt sind. Auch bei einer besseren Dämmung des Gebäudes oder einer Veränderung der Raumnutzung ist ein Abgleich ratsam. Zudem kann er hilfreich sein, wenn der Kauf einer Wärmepumpe in Erwägung gezogen wird, um die Vorlauftemperatur für vorhandene Heizflächen zu optimieren und die Leistungsfähigkeit zu steigern.
Die rechtlichen Vorschriften für den hydraulischen Abgleich wurden aufgrund der Gaskrise verschärft. Die EnSimiMaV, die Verordnung über Maßnahmen zur mittelfristigen Sicherung der Energieversorgung, schreibt vor, dass zentrale Gasheizungen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen bis spätestens zum 15. September 2024 hydraulisch abgeglichen sein müssen. Für Gebäude mit mindestens zehn Wohnungen war dieser Schritt bis zum 30. September dieses Jahres erforderlich. Kleinere Wohnhäuser mit Gasheizungen sollten bei der turnusmäßigen Wartung überprüft werden, es sei denn, sie verfügen über eine automatische Steuerung der technischen Anlage. In diesem Fall empfehlen Fachleute den hydraulischen Abgleich, der bis zum 15. September 2024 durchgeführt werden muss.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit Januar in Kraft ist, schreibt ebenfalls den hydraulischen Abgleich vor, diesmal für Wohnhäuser mit mindestens sechs Wohnungen, sofern eine wasserführende Heizung vorhanden ist. Der Abgleich muss zwei Jahre nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage (bei Wärmepumpen) oder spätestens nach 15 Jahren (bei allen anderen Heiztechnologien) durchgeführt werden.
Die Kosten für einen hydraulischen Abgleich variieren je nach Gebäudegröße. In einem Einfamilienhaus beginnen sie bei etwa 500 Euro, so der ZVSHK. Wenn gleichzeitig eine effizientere Heizungspumpe oder voreinstellbare Thermostate eingebaut werden, steigen die Kosten, aber auch die langfristigen Einsparungen. In der Regel amortisieren sich die Ausgaben für den hydraulischen Abgleich und weitere Optimierungen der Heizung nach drei bis vier Jahren. Bei steigenden Energiepreisen, sei es für Heizöl, Erdgas oder Strom, erfolgt die Amortisation noch schneller. Zudem stehen Fördermittel zur Verfügung, die die Refinanzierung erleichtern.
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Zur AktienanalyseDie Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bietet Zuschüsse für die Optimierung der Heizung. Voraussetzung dafür ist, dass das Haus maximal fünf Wohnungen hat, die Heizungsanlage höchstens 20 Jahre alt ist und eine erneuerbare Heizanlage seit mindestens zwei Jahren in Betrieb ist. Die förderfähige Maßnahme muss mindestens 300 Euro (brutto) kosten. Wer die Förderung im Jahr 2023 beantragt, erhält 15 Prozent der Kosten vom Staat erstattet. Neben dem hydraulischen Abgleich werden auch voreinstellbare Thermostatventile und effiziente Heizungs- sowie Zirkulationspumpen gefördert. Eine interessante Möglichkeit besteht darin, dass Eigentümer, die ihre neue Heizanlage über die BEG EM fördern lassen möchten, einen hydraulischen Abgleich durchführen und diesen mit dem höheren Fördersatz der Heizanlage bezuschusst bekommen.
Die Diskussion über die Erhöhung der bundesweiten Fördersätze für die Heizungsoptimierung im Jahr 2024 auf 30 Prozent könnte Eigentümer dazu verleiten, mit dem hydraulischen Abgleich zu warten. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass der Dezember neben dem Januar zu den Monaten gehört, in denen am meisten geheizt wird. Einsparungen, die im Dezember aufgrund fehlender Optimierungen nicht realisiert werden, könnten die höheren Fördermittel kompensieren.


