Hotels verklagen Booking.com wegen jahrelanger Preisbindung
Über 10.000 Betriebe fordern Schadenersatz für Einschränkungen von 2004 bis 2024

Mehr als 10.000 Hotels aus ganz Europa ziehen gegen das Reiseportal Booking.com vor Gericht. Im Zentrum der Sammelklage steht die Forderung nach Schadenersatz für Preisbindungen, die Hotels über einen Zeitraum von zwei Jahrzehnten auferlegt wurden. Die Klage richtet sich gegen sogenannte Bestpreisklauseln, die Hoteliers daran hinderten, ihre Zimmerpreise außerhalb der Plattform günstiger anzubieten – etwa auf der eigenen Website. Diese Praxis wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Herbst 2024 für kartellrechtswidrig erklärt.
Nach Auffassung des EuGH behinderten die Klauseln den Wettbewerb und dienten vor allem dazu, sogenannte Trittbrettbuchungen zu unterbinden. Dennoch hätten Plattformen wie Booking.com laut Urteil auch ohne solche Regelungen genügend Marktstärke, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Infolge des neuen Digital Markets Act (DMA) der EU hat Booking.com die umstrittenen Klauseln mittlerweile abgeschafft – jedoch erst nach jahrzehntelanger Anwendung im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum.
Koordiniert wird die Klage von der Hotel Claims Alliance und verhandelt wird sie vor einem Gericht in Amsterdam, dem Hauptsitz von Booking.com. Unterstützung erhält die Initiative von Hotrec, dem europäischen Dachverband der Hotellerie, sowie von über 30 nationalen Hotelverbänden – darunter der Hotelverband Deutschland (IHA). Ziel der Kläger ist es, eine Entschädigung für die Jahre 2004 bis 2024 zu erwirken. Laut dem Präsidenten von Hotrec, Alexandros Vassilikos, setze die Klage ein klares Zeichen gegen missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt.
Auch der Generaldirektor des italienischen Hotelverbands Federalberghi, Alessandro Nucara, ruft zur Geschlossenheit auf. Es sei nun an der Zeit, gemeinsam für Wiedergutmachung einzutreten. Die Beteiligung an der Klage sei enorm, wie IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe berichtet. Aufgrund der großen Resonanz wurde die Frist für die Anmeldung zur Sammelklage bis zum 29. August verlängert.
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Zur AktienanalyseTrotz der rechtlichen Auseinandersetzung bleibt Booking.com für viele Hotels unverzichtbar. Die Plattform bietet Zugang zu einer großen Zahl potenzieller Gäste. Laut einer Studie von Hotrec und der Fachhochschule Westschweiz Wallis lag der Marktanteil des Mutterkonzerns Booking Holdings im Jahr 2023 europaweit bei 71 Prozent. In Deutschland belief er sich sogar auf 72,3 Prozent. Gleichzeitig ging der Anteil der Direktbuchungen in Deutschland zwischen 2013 und 2023 um mehr als acht Prozent zurück.


