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Hershey wehrt Klage ab: Reese's-Kürbisse ohne Gesichtsschnitzereien

Hershey wehrt sich erfolgreich gegen eine US-Sammelklage wegen fehlender Gesichtsschnitzereien auf Reese's-Halloween-Kürbissen.

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Hershey wehrt Klage ab: Reese's-Kürbisse ohne Gesichtsschnitzereien

Der Süßwarenriese Hershey hat einen juristischen Erfolg erzielt: Ein Bundesgericht in Miami wies eine Sammelklage ab, die dem Unternehmen vorwarf, Verbraucher mit Halloween-Kürbissen der Marke Reese's getäuscht zu haben. Die Kläger hatten argumentiert, die Süßigkeiten hätten nicht die auf der Verpackung abgebildeten dekorativen Gesichtsschnitzereien aufgewiesen.

Richterin Melissa Damian entschied, dass die beiden Kläger aus Florida, Nathan Vidal und Eduardo Granados, keine Rechtsstellung (Standing) hätten, um einen finanziellen Schaden geltend zu machen. Die Männer hatten behauptet, sie hätten die Reese's Peanut Butter Pumpkins wegen des „Novitätswerts“ der „coolen und schönen ausgeschnittenen Designs“ gekauft – und seien enttäuscht gewesen, als die Kürbisse gesichtslos waren.

„Unter der Annahme, dass die Vorwürfe der Kläger zutreffen, ist klar, dass ihr einziger Schaden ihre subjektive Enttäuschung ist“, schrieb Richterin Damian in ihrer Entscheidung. Die Kläger rügten nicht, dass die gekauften Süßigkeiten defekt oder wertlos gewesen seien oder dass sie ihren gesamten wirtschaftlichen Wert aufgrund der fehlenden Schnitzereien verloren hätten.

Juristische Hürden für die Kläger

Die Richterin wies zudem darauf hin, dass Vidal und Granados nicht nachweisen konnten, dass sie bis zu 25 Prozent zu viel gezahlt hätten. Sie hatten sich für ihre Preisargumentation auf Reese's-Preise bei Target, Walmart und im Hershey-Onlineshop bezogen – ihre Süßwaren jedoch tatsächlich in einem Publix-Supermarkt gekauft. Damit scheiterte auch der Versuch, einen konkreten finanziellen Schaden zu belegen.

Es war bereits das zweite Mal, dass die Klage vor Gericht scheiterte. Richterin Damian hatte bereits eine frühere Version der Klage im September des Vorjahres abgewiesen. Die Kläger ließen jedoch nicht locker und reichten eine überarbeitete Fassung ein – nun mit demselben Ergebnis.

James Kelly, der Anwalt der Kläger, zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung. „Verbraucher in Florida verdienen es, das zu bekommen, wofür sie bezahlen, und es ist besorgniserregend, sie ohne Schutz dazustehen“, sagte er. Kelly kündigte an, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Hershey verweist auf „Dekorationsvorschlag“

Hershey selbst lehnte eine Stellungnahme zu dem Fall ab und verwies auf die Unternehmenspolitik, sich nicht zu laufenden Rechtsstreitigkeiten zu äußern. In einem Gerichtsdokument, mit dem die Abweisung der Klage beantragt wurde, hatte der Konzern jedoch deutlich gemacht, dass die Verpackung einen Hinweis enthalte. Demnach seien die abgebildeten Schnitzereien lediglich ein „Dekorationsvorschlag“ und keine Garantie für den Inhalt.

Das in Hershey, Pennsylvania, ansässige Unternehmen betonte zudem, dass objektiv vernünftige Verbraucher nicht glauben würden, dass die auf der Verpackung gezeigten Schnitzereien eine Zusicherung darstellten. Die Kläger hätten schlicht „bekommen, wofür sie sich entschieden hatten – köstliche Süßigkeiten“.

Der Fall reiht sich ein in eine wachsende Zahl von sogenannten „False Advertising“-Klagen in den USA, bei denen Verbraucher Unternehmen verklagen, weil das tatsächliche Produkt nicht mit der Werbung oder Verpackungsdarstellung übereinstimmt. Während solche Klagen in Einzelfällen Erfolg haben, scheitern sie häufig an der Frage des konkreten finanziellen Schadens.

Erst im vergangenen Monat hatte Hershey mehr als 20 Halloween-Produkte für die Saison vorgestellt, darunter auch die Reese's-Kürbisse für den Feiertag am 31. Oktober. Der Konzern dürfte den juristischen Erfolg daher auch als wichtiges Signal für die laufende Verkaufssaison werten.

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