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Haustier-Suchanfragen auf Rightmove brechen nach Gesetzesänderung ein

Seit Englands neuem Mietrecht sinken Suchanfragen nach haustierfreundlichen Wohnungen um über 50 Prozent.

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Haustier-Suchanfragen auf Rightmove brechen nach Gesetzesänderung ein

Die Suchanfragen nach haustierfreundlichen Mietobjekten auf der britischen Immobilienplattform Rightmove sind seit der Einführung neuer gesetzlicher Regelungen drastisch zurückgegangen. Im Mai und Juni sanken die entsprechenden Suchanfragen im Vergleich zu den Vorjahresmonaten um mehr als 50 Prozent. Konkret verzeichnete Rightmove im Mai einen Rückgang von 54 Prozent und im Juni von 52 Prozent, wie aus Zahlen hervorgeht, die der BBC vorliegen.

Hintergrund ist der sogenannte „Renters' Rights Act", der in England im Mai in Kraft trat. Dieses Gesetz untersagt es Vermietern, Haustiere ohne triftigen Grund abzulehnen. Damit hat sich die Rechtslage für Mieter mit Tieren grundlegend verändert: Ein pauschales Haustierverbot ist seither nicht mehr zulässig.

Machtverschiebung beim Thema Haustiere

Die Daten deuten darauf hin, dass Mieter bei der Wohnungssuche weniger häufig proaktiv nach haustierfreundlichen Objekten filtern – offenbar weil sie davon ausgehen, dass die Erlaubnis nun standardmäßig gilt. Obwohl „Haustiere" insgesamt der am häufigsten gesuchte Begriff auf Rightmove bleibt – noch vor Gärten, Garagen und Möblierung –, schrumpft der Vorsprung gegenüber anderen Suchbegriffen spürbar.

Marc von Grundherr, Direktor der Agentur Benham and Reeves, erklärte, dass einige Mieter ein Haustier erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags angegeben hätten, während andere erst bei Wohnungsbesichtigungen entdeckt wurden. „Die Realität ist, dass die Mieter nun verstehen, dass sich das Machtgefüge verschoben hat. Vermieter können sich nicht mehr auf ein pauschales Haustierverbot verlassen, um Bewerber abzuschrecken, und sollten stattdessen damit rechnen, dass Gespräche über die Haustierhaltung erst viel später im Vermietungsprozess aufkommen", sagte er.

Dennoch warnen Branchenexperten vor Missverständnissen. Megan Eighteen, die vormalige Präsidentin des Maklerverbands ARLA Propertymark, betonte: „Vermieter müssen Anfragen fair prüfen und dürfen sie nicht ohne triftigen Grund ablehnen, können aber dennoch eine Absage erteilen, wenn ein berechtigter Grund vorliegt." Sie wies auf ein erhebliches „Potenzial für Missverständnisse" unter Mietern hin, die fälschlicherweise glauben, die Genehmigung für ein Haustier sei nun automatisch garantiert.

Wann dürfen Vermieter Haustiere weiterhin ablehnen?

Das neue Gesetz schränkt die Ablehnungsmöglichkeiten ein, schließt sie aber nicht vollständig aus. In England können Vermieter ein Haustier weiterhin ablehnen, wenn:

  • ein anderer Mieter in der Immobilie eine Allergie hat
  • die Wohnung für ein großes Tier oder mehrere Tiere zu klein ist
  • das Tier illegal ist
  • der Vermieter selbst Pächter ist und der Eigentümer keine Haustiere erlaubt

Diese Ausnahmen zeigen, dass das Gesetz zwar einen deutlichen Schritt zugunsten der Mieter darstellt, Vermieter aber weiterhin berechtigte Einwände geltend machen können.

Persönliche Schicksale hinter den Zahlen

Die Gesetzesänderung kommt für viele Mieter zu spät – oder gerade noch rechtzeitig. Eve Williamson, eine 41-jährige ehemalige Friseurin aus London, musste vor der Regeländerung ihre American Bulldog-Hündin Khan abgeben oder mit der Räumung ihrer Wohnung rechnen – obwohl sie zuvor bereits einen Hund in der Immobilie gehalten hatte. Besonders schmerzhaft war dies, da Khan ihr während der Vollzeitpflege ihrer Mutter Trost gespendet hatte.

„Das Leben kann hart sein, aber Haustiere schenken bedingungslose Liebe", sagte Williamson. „Sie gehören zur Familie." Khan wurde inzwischen erfolgreich vermittelt. Williamsons Geschichte verdeutlicht, welche emotionalen und praktischen Konsequenzen die bisherige Rechtslage für Mieter mit Tieren hatte – und warum die Gesetzesänderung für viele Betroffene von großer Bedeutung ist.

Für deutsche Leser ist diese Entwicklung interessant, da auch hierzulande die Frage der Haustierhaltung in Mietwohnungen ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern ist. In Deutschland regeln Mietverträge und Rechtsprechung diesen Bereich, wobei ein generelles Haustierverbot ebenfalls als unwirksam gilt – die britische Gesetzgebung geht nun jedoch mit einer expliziten gesetzlichen Regelung einen Schritt weiter.

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