ANZEIGE

Hat Alzheimer-Medikament von Eisai Menschen getötet?

Japanisches Unternehmen will nicht ausschließen, dass die Behandlung zu Hirnblutungen geführt hat

•• 3 Min
Hat Alzheimer-Medikament von Eisai Menschen getötet?

Das japanische Unternehmen Eisai hat sich geweigert, die Möglichkeit auszuschließen, dass sein Alzheimer-Medikament zu Hirnblutungen bei zwei Patienten beigetragen hat, die während klinischer Studien gestorben sind, bestand aber darauf, dass sein Medikament nicht für deren Tod verantwortlich war.

Das Unternehmen erklärte, dass die Todesfälle nicht direkt mit Lecanemab in Verbindung gebracht werden können. Lecanemab ist ein Medikament, das gemeinsam mit Biogen entwickelt wird und das den kognitiven Abbau bei Patienten im Frühstadium um 27 Prozent verlangsamt, wie eine Studie im Spätstadium ergab.

Beide Patienten, die starben - eine 65-jährige Frau und ein 80-jähriger Mann - hatten auch blutverdünnende Medikamente eingenommen. Das hat Eisai dazu veranlasst, Ärzten zu empfehlen, sogenannte Risiko-Nutzen-Diskussionen mit Betreuern und Betroffenen zu führen, bevor sie denjenigen, die gerinnungshemmende Medikamente einnehmen, die Behandlung verschreiben.

Eisai verteidigte jedoch die Sicherheit seiner monoklonalen Antikörpertherapie, die als erstes Medikament in einer großen Studie das Fortschreiten der Alzheimer-Krankheit verlangsamt hat und Hoffnungen auf eine neue Behandlung für eine Krankheit weckte, von der weltweit 50 Millionen Menschen betroffen sind.

"Unsere Einschätzung ist, dass diese Todesfälle nicht auf Lecanemab zurückgeführt werden können. Natürlich können wir nicht ausschließen, dass Lecanemab die Anfälligkeit für Blutungen im Gehirn erhöht hat", sagte Ivan Cheung, Geschäftsführer von Eisai US, in einem Interview vor der Präsentation der detaillierten Studienergebnisse am Dienstag.

Die Ergebnisse, die auf einer Konferenz in San Francisco vorgestellt wurden, zeigen, dass 13 der fast 1.800 Studienteilnehmer/innen in den ersten 18 Monaten der Studie starben, aber die Forscher/innen führten keinen der Todesfälle auf Lecanemab zurück. Sieben der Todesfälle betrafen Studienteilnehmer, die ein Placebo und nicht das aktive Alzheimer-Medikament erhielten.

Die beiden Todesfälle, die die Investoren beunruhigt haben, ereigneten sich nach den ersten 18 Monaten während einer Verlängerungsphase, als Patienten, die ein Placebo erhalten hatten, auch Lecanemab angeboten wurde. Ärzte befürchten seit langem, dass monoklonale Antikörper zur Behandlung der Alzheimer-Krankheit Schwellungen und Blutungen im Gehirn verursachen können.

Eisai teilte mit, dass einer der Patienten an einer Hirnblutung starb, während die Autopsie des zweiten Patienten, bei dem es ebenfalls zu einer Hirnblutung kam, ergab, dass die Todesursache kardio-pulmonal war.

"In beiden Fällen gab es komplizierende Faktoren", sagte Michael Irizarry, Eisais Vizepräsident für klinische Forschung. "Lecanemab scheint in diesen Fällen nicht die direkte Todesursache zu sein. [Aber wir können nicht ausschließen, dass es einen Beitrag dazu leistet."

"Wir sind der Meinung, dass eine Nutzen-Risiko-Diskussion über den Einsatz von Lecanemab bei Menschen, die eine Antikoagulation erhalten oder beginnen wollen, geführt werden muss.

Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse traten bei 14 Prozent der Teilnehmer in der Lecanemab-Gruppe auf, verglichen mit 11,3 Prozent in der Placebo-Gruppe.

Bei fast einem von sechs Teilnehmern, die Lecanemab erhielten, traten Mikroblutungen im Gehirn auf, im Vergleich zu knapp einem von zehn Personen, die ein Placebo erhielten, so die Studienergebnisse.

Gesundheitsexperten, die die Ergebnisse der Studie, die im New England Journal of Medicine veröffentlicht wurden, begutachtet haben, sagten, dass längere Studien erforderlich sind, um die Wirksamkeit und Sicherheit von Lecanemab zu bestimmen.

Keith Vossel, Professor für Neurologie an der Universität von Kalifornien in Los Angeles, sagte, dass bei Studien, an denen überwiegend ältere Menschen teilnehmen, mit Todesfällen zu rechnen sei.

Er sagte, die Todesfälle könnten die Zulassung des Medikaments nicht verhindern, aber sie könnten die Meinung der Ärzte darüber beeinflussen, wie sicher die Behandlung ist und ob sie in großem Umfang verschrieben werden sollte.

"Ich persönlich würde es kaum bei Patienten einsetzen, die Risikofaktoren für Hirnblutungen haben, z. B. wenn sie Blutverdünner einnehmen", sagte Dr. Vossel.

GesundheitswesenJapanEisai Medikamente

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.