ANZEIGE

Hanf-THC-Verbot in den USA: Können staatlich regulierte Unternehmen überleben?

Das drohende US-Bundesverbot für Hanf-THC-Produkte ab November stellt Unternehmen und Bundesstaaten wie Minnesota vor existenzielle Fragen.

•• 3 Min
Hanf-THC-Verbot in den USA: Können staatlich regulierte Unternehmen überleben?

Die USA stehen vor einem regulatorischen Scheideweg im Hanfmarkt. Ab dem 12. November drohen die meisten Hanfprodukte unter US-Bundesrecht illegal zu werden – sofern der Kongress nicht eingreift. Das Weiße Haus unter Präsident Trump fordert den Kongress auf, das bevorstehende Verbot zu verschieben oder zu stoppen, wie aus einer Durchführungsverordnung vom 18. Dezember hervorgeht.

Sollte der Kongress untätig bleiben, könnten Hanfprodukte dennoch weiter verfügbar bleiben – reguliert und besteuert auf Ebene der Bundesstaaten, ähnlich wie staatlich legalisiertes Cannabis. Genau das plant Minnesota. Eric Taubel, Direktor des staatlichen Office of Cannabis Management, erklärte gegenüber dem Minneapolis Star Tribune, dass der Bundesstaat die Produkte weiterhin so regulieren würde, wie er es seit 2022 tut.

Minnesota erlaubt aus Hanf gewonnene Lebensmittel (Edibles) mit bis zu 5 Milligramm THC pro Portion sowie Hanfgetränke mit bis zu 10 Milligramm THC. Besonders bemerkenswert: Im Gegensatz zu anderen Bundesstaaten wie Kalifornien können Hanf-THC-Produkte in Minnesota bei etablierten Einzelhändlern wie Target und Total Wine & Spirits verkauft werden.

Wer würde das Verbot überhaupt durchsetzen?

Selbst wenn das Hanfverbot in Kraft tritt, bleibt unklar, wer es durchsetzen würde. Laut einem Bericht des Congressional Research Service vom Dezember könnten weder die US-Drogenbehörde DEA noch die US-Arzneimittelbehörde FDA „über die nötigen Ressourcen verfügen", um das Verbot von Hanfprodukten zu überwachen. Dies lässt erhebliche Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit des Verbots aufkommen.

Taubel warnte jedoch, dass eine Einstufung als Schedule-1-Substanz – die strengste Kategorie des US-Drogenrechts, in der auch Cannabis geführt wird – Unternehmer davon abhalten könnte, in den Hanfmarkt einzusteigen oder darin zu bleiben. Dieses Phänomen ist aus der Cannabisbranche bekannt, die trotz staatlicher Legalisierung in vielen US-Bundesstaaten mit massiven Hürden kämpft.

Steuerliche und finanzielle Folgen für die Branche

Besonders gravierend wäre die Anwendung des Internal Revenue Service Code 280E auf Hanf-THC-Anbieter. Diese Steuervorschrift verbietet Unternehmen, die mit Schedule-1-Substanzen handeln, den Abzug normaler Betriebsausgaben – ein zentrales Problem, das die Cannabisbranche seit Jahren belastet. Hanfproduzenten würden damit dieselben Komplikationen beim Zugang zu Bankdienstleistungen, Krediten und Versicherungen erfahren wie Cannabisunternehmen.

Dies würde viele der Wettbewerbsvorteile zunichtemachen, die Hanfproduzenten bisher durch die Einhaltung des US-Landwirtschaftsgesetzes (Farm Bill) genossen haben. Betroffen wären auch Besitzer kleiner Spirituosengeschäfte und Brauereien, die durch Hanf-THC-Produkte Umsatzsteigerungen verzeichnen konnten. „Einzelne Unternehmen werden Entscheidungen darüber treffen", ob sie auf konforme Produkte umsteigen oder „komplett aus dem Hanfgeschäft aussteigen", so Taubel.

Drei Gesetzentwürfe im Kongress – bisher ohne Anhörung

Im US-Kongress liegen derzeit mehrere Gesetzentwürfe vor, die das Verbot abwenden sollen:

HEMP Act

(Hemp Enforcement, Modernization and Protection Act): Eingebracht von den Abgeordneten Morgan Griffith (Republikaner, West Virginia) und Marc Veasey (Demokrat, Texas) im Januar; soll sich auf CBD-Produkte beschränken. -

Hemp Safety Enforcement Act

: Eingebracht im April von Senatorin Amy Klobuchar (Demokratin, Minnesota) und Senator Rand Paul (Republikaner, Kentucky); würde es Bundesstaaten ermöglichen, das Bundesverbot abzulehnen. -

Lawful Hemp Protection Act

: Eingebracht am Mittwoch von Abgeordnetem Andy Barr (Republikaner, Kentucky) und Abgeordneter Angie Craig (Demokratin, Minnesota); würde Hanf-THC-Produkte erstmals auf Bundesebene besteuern und regulieren sowie neue Produktstandards mit höherem zulässigem THC-Gehalt festlegen.

Für keinen der drei Gesetzentwürfe wurde bisher eine Anhörung anberaumt, wie aus Congress.gov hervorgeht. Die Zeit drängt: Der Senat wird in den nächsten vier Monaten an weniger als 30 Tagen tagen, was die Chancen auf eine rechtzeitige Lösung erheblich mindert.

Das drohende Verbot könnte zudem ein neu entstehendes Erstattungsprogramm gefährden, das bis zu 500 US-Dollar pro Jahr für Hanfbehandlungen im Rahmen staatlich subventionierter Gesundheitsfürsorge vorsieht. Die Lage bleibt damit für die gesamte US-Hanfbranche höchst ungewiss.

Hanf Thc Verbot UsaSchedule 1 HanfMinnesota Cannabis RegulierungHemp Farm Bill280E Steuer HanfHanf Bundesverbot 2025Dea Hanfprodukte

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.