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Große Erbschaften oft ohne Steuerlast

Parteien streiten über Reform, Verfassungsgericht könnte Änderungen erzwingen

Große Erbschaften oft ohne Steuerlast

Milliardenwerte wechseln jedes Jahr in Deutschland durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer, doch ein erheblicher Teil davon bleibt steuerfrei. Auslöser einer neuen Debatte über diese Praxis ist ausgerechnet Unionsfraktionschef Jens Spahn, der in einer Fernsehsendung die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland als Problem bezeichnete. Besonders große Erbschaften sind häufig von der Steuer ausgenommen, was politische Forderungen nach einer Reform der Erbschaftsteuer erneut befeuert.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wechselten in den vergangenen zehn Jahren insgesamt 463-mal Vermögen in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro den Besitzer. In mehr als der Hälfte dieser Fälle wurden dafür keine Steuern fällig. Die Zahlen gehen aus einer Antwort an den Linken-Politiker Dietmar Bartsch hervor, der die Regelungen als „rechtlich legal, politisch skandalös“ bezeichnete. Für ihn ist die Erbschaftsteuer „die ungerechteste Steuer des Landes“, weil große Vermögen steuerlich begünstigt, Einkommen aus Arbeit hingegen regulär belastet werden.

Auch die Grünen wollen Änderungen erreichen. Fraktionschefin Katharina Dröge forderte, die bestehenden Ausnahmen schnellstmöglich abzuschaffen, die aus ihrer Sicht für große Ungerechtigkeiten sorgen. Gemeint sind unter anderem Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmensanteile, die bisher weitgehend steuerfrei übertragen werden können. Dröge schlug vor, den Betroffenen durch mehrjährige Stundungsregelungen die Steuerzahlungen zu erleichtern, ohne dass Arbeitsplätze gefährdet werden. Zudem regte sie an, Reformen mit Maßnahmen zur Vermögensbildung für einkommensschwache Haushalte zu verbinden.

Die Sozialdemokraten unterstützen die Forderung nach einer Neuregelung. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf betonte, jedes Jahr würden rund 400 Milliarden Euro in Deutschland vererbt, doch nur ein Bruchteil sei steuerpflichtig. Dies sorge für eine „massive Schieflage“. Während die SPD damit aufgeschlossen reagierte, hielten sich Wirtschaftsverbände und Unionsvertreter bislang zurück. CSU-Chef Markus Söder brachte ins Spiel, die Höhe der Erbschaftsteuer den Bundesländern zu überlassen, stieß damit aber auf Ablehnung von Kanzler Friedrich Merz.

Trotz der bestehenden Ausnahmen haben die Finanzämter 2024 eine Rekordsumme an Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Insgesamt wurden 13,3 Milliarden Euro erhoben, ein Anstieg um mehr als zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei entfielen 8,5 Milliarden Euro auf Erbschaften und 4,8 Milliarden Euro auf Schenkungen. Grundlage dieser Einnahmen waren Übertragungen von insgesamt 113,2 Milliarden Euro oberhalb der Freibeträge. Große Vermögen werden dabei häufiger verschenkt als vererbt, da Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können und so steuerliche Vorteile entstehen.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer steht noch aus und könnte die Regierung zu Änderungen zwingen. Spahn verwies in der Talkshow auf die Erwartung, dass Karlsruhe die Privilegien bei großen Vermögen prüfen werde. In der Union selbst blieb die Resonanz auf seine Aussagen verhalten, doch das Thema dürfte angesichts der Zahlen und der politischen Forderungen weiter an Brisanz gewinnen.

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