Googles Zugeständnisse beim Datenschutz
Bundeskartellamt erzielt Einigung, manche Dienste ausgenommen

In einer bedeutenden Entwicklung im Bereich Datenschutz hat der US-Technologiegigant Google zugesagt, seinen Nutzern in Deutschland mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten zu geben. Diese Zusage folgt auf intensive Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt, welche eine bereits ausgesprochene, „ausführlich begründete Abmahnung“ des Unternehmens nach sich gezogen haben. Mit der jüngsten Einigung wird diese Abmahnung als erledigt betrachtet.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, hat sich positiv über die neuen Bestimmungen geäußert, die den Nutzern von Google-Diensten künftig umfassendere Wahlmöglichkeiten in Bezug darauf bieten, wie ihre Daten verwendet werden dürfen. Dies dient nicht nur dem Schutz des Selbstbestimmungsrechtes der Nutzer hinsichtlich ihrer persönlichen Informationen, sondern soll auch dazu beitragen, die durch Daten angetriebene Marktmacht von Google einzudämmen.
Jedoch gibt es Einschränkungen bezüglich der Anwendbarkeit dieser Regelungen, da Google erfolgreich argumentieren konnte, dass Dienste, die bereits durch den Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union reguliert werden, nicht zusätzlichen Anforderungen des Bundeskartellamtes unterliegen sollten. Hierbei handelt es sich um eine beträchtliche Anzahl von Diensten, darunter Google Shopping, Google Play, Google Maps, die Google Suche, YouTube, Android, Google Chrome und Googles Online-Werbedienst.
Trotzdem betonte das Bundeskartellamt, dass die zusätzlichen Verpflichtungen, denen Google nun zustimmt, "mehr als 25 weitere Dienste" betreffen, einschließlich Gmail, Google News, Assistant, Contacts und Google TV. Hierbei gibt es jedoch Diskrepanzen, denn aus unternehmensnahen Kreisen wurde verlautet, dass die Zahl der tatsächlich betroffenen Dienste vermutlich deutlich geringer ist als die angegebenen 25.
Ein Sprecher von Google hat den „konstruktiven Austausch“ mit dem Bundeskartellamt gelobt und betonte, dass das Unternehmen schon seit Langem darauf abzielt, Nutzern Wahlmöglichkeiten, Transparenz und einfache Steuerelemente zur Verwaltung ihrer Daten zu bieten. Die nun veröffentlichten Verpflichtungen folgen einer Tradition des Unternehmens, die Produkte weiterzuentwickeln, um den Erwartungen der Nutzer und Behörden zu entsprechen.
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Zur AktienanalyseDie Zuständigkeit des Kartellamtes in Bezug auf die Überprüfung von Methoden zur Datenerhebung und -sammlung von Google wird unter Experten kontrovers diskutiert. Die Behörde hat bereits im Januar eingestanden, dass der europäische DMA, dessen Durchsetzung in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der EU-Kommission fällt, auf bestimmte Dienste von Google anwendbar ist, die mittlerweile präzise definiert sind.


