Google legt Berufung gegen Monopol-Urteil ein
Der Technologiekonzern Google hat Berufung gegen das Urteil eines US-Bundesrichters eingelegt, der dem Unternehmen ein illegales Monopol bei der Internetsuche attestiert hatte. Die Alphabet-Tochter wehrt sich gegen die verhängten Auflagen und strebt eine

Google hat am Freitag offiziell Berufung gegen das Monopol-Urteil vom August 2024 eingelegt. US-Bezirksrichter Amit Mehta hatte damals entschieden, dass der Suchmaschinenriese gegen Abschnitt 2 des Sherman Act verstoßen und ein Monopol bei der Internetsuche sowie der damit verbundenen Werbung innehabe. Die Berufung könnte zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung der verhängten Auflagen führen.
Google verteidigt seine Marktposition
Lee-Anne Mulholland, Vizepräsidentin für Regulierungsfragen bei Google, verteidigte das Unternehmen in einem Blogbeitrag vehement. Das Urteil habe "die Realität ignoriert, dass die Menschen Google nutzen, weil sie es wollen, und nicht, weil sie dazu gezwungen werden", argumentierte sie. Google beantragte zudem, die Umsetzung der verhängten Abhilfemaßnahmen während des Berufungsverfahrens auszusetzen.
Mildere Auflagen als befürchtet
Das Kartellverfahren hatte im September 2023 begonnen und sorgte monatelang für Aufsehen in der Tech-Branche. Im September 2025 entschied Richter Mehta jedoch gegen die schwerwiegendsten vom US-Justizministerium geforderten Konsequenzen. Ein geforderter Zwangsverkauf des Chrome-Browsers wurde abgelehnt – ein Erfolg für Google, der die Aktie um 8 Prozent nach oben katapultierte.
Datenteilung statt Algorithmus-Offenlegung
Die im Dezember finalisierten Abhilfemaßnahmen verpflichten Google, einen Teil seiner Rohdaten zur Suchinteraktion zu teilen, die das Unternehmen zur Schulung seiner Ranking- und KI-Systeme verwendet. Die tatsächlichen Such-Algorithmen muss der Konzern jedoch nicht offenlegen. Zudem untersagte Mehta langfristige Exklusivvereinbarungen wie die mit Apple, die künftig maximal ein Jahr laufen dürfen.
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Zur AktienanalyseAnalysten sehen glimpflichen Ausgang
Marktbeobachter bewerteten die Auflagen als deutlich milder als zunächst befürchtet und verglichen sie mit einem "Schlag auf die Finger". Das Verfahren hatte Zeugen von Apple, Mozilla sowie Konkurrenten wie OpenAI einbezogen. Für die Alphabet-Aktie bedeutet die Berufung zunächst eine Atempause, während das juristische Tauziehen weitergeht. Die endgültige Klärung der Monopolfrage dürfte noch Jahre dauern.


