Google kämpft gegen Datenweitergabe an Konkurrenten
Alphabet wehrt sich gegen ein Kartellurteil und will die Weitergabe sensibler Suchdaten an Wettbewerber wie OpenAI verhindern. Der Tech-Konzern fürchtet die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen während des laufenden Berufungsverfahrens.

Googles Mutterkonzern Alphabet hat am Freitag einen US-Bundesrichter gebeten, die Verpflichtung zur Datenweitergabe an Konkurrenten während des laufenden Berufungsverfahrens auszusetzen. Das Unternehmen befürchtet die unwiderrufliche Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen.
Kartellurteil mit weitreichenden Folgen
US-Bezirksrichter Amit Mehta hatte 2024 geurteilt, dass Google rechtswidrige Taktiken zur Aufrechterhaltung seiner Dominanz bei der Online-Suche eingesetzt habe. Als Teil der Abhilfemaßnahmen ordnete er an, dass der Konzern seine Daten mit Wettbewerbern teilen müsse – darunter auch Unternehmen aus dem Bereich generative künstliche Intelligenz wie ChatGPT-Entwickler OpenAI.
Google argumentiert nun in den Gerichtsdokumenten, dass Richter Mehta zu weit gegangen sei. Die erzwungene Datenweitergabe könne nicht rückgängig gemacht werden, sollte das Unternehmen in der Berufung erfolgreich sein. Der Tech-Riese plant, das Urteil vor einem Bundesberufungsgericht anzufechten.
Teilweise Bereitschaft zur Kooperation
Interessanterweise beantragte Google nicht die Aussetzung aller Auflagen. Das Unternehmen ist bereit, andere Einschränkungen zu akzeptieren – etwa die Begrenzung von Verträgen zur Vorinstallation von Apps wie dem Gemini KI-Chatbot auf ein Jahr. "Obwohl Google der Ansicht ist, dass diese Abhilfemaßnahmen ungerechtfertigt sind, ist das Unternehmen bereit, alles zu tun, außer seine Daten herauszugeben", heißt es in der Stellungnahme.
Kartellwächter erwägen weitere Schritte
Das US-Justizministerium und die beteiligten Bundesstaaten haben bis zum 3. Februar Zeit, um zu entscheiden, ob sie Mehtas Urteil anfechten werden. Die Kartellbehörden hatten ursprünglich deutlich schärfere Maßnahmen gefordert, darunter den Verkauf des Chrome-Browsers und das Ende milliardenschwerer Zahlungen an Apple und andere Unternehmen für die Voreinstellung von Google als Standardsuchmaschine.
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Zur AktienanalyseBedeutung für den deutschen Markt
Das Verfahren hat auch für deutsche Nutzer und Unternehmen Relevanz. Google dominiert auch hierzulande den Suchmaschinenmarkt mit einem Marktanteil von über 90 Prozent. Eine erzwungene Datenweitergabe könnte europäischen Wettbewerbern wie Ecosia neue Möglichkeiten eröffnen und den Wettbewerb im KI-Bereich intensivieren.
Trotz der Feststellung mehrerer illegaler Monopole ist Alphabet bisher weitgehend ohne größere Einbußen aus dem Kartellverfahren hervorgegangen. Die endgültige Entscheidung im Berufungsverfahren wird zeigen, ob sich dies ändern wird.

