Google gewinnt Etappensieg gegen milliardenschwere EU-Strafe
Gericht hebt Bußgeld vorläufig auf – EU-Kommission muss Vorwürfe erneut prüfen

Google hat im Rechtsstreit mit der EU-Kommission einen vorläufigen Erfolg erzielt. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hob eine Kartellbuße in Höhe von 1,49 Milliarden Euro auf, die die EU-Kommission gegen den Technologiekonzern verhängt hatte. Das Gericht in Luxemburg stellte fest, dass der EU-Kommission bei der Prüfung der Vorwürfe Fehler unterlaufen seien. Die Kommission habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass Google seine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung missbraucht habe. Die Entscheidung bedeutet jedoch nicht das endgültige Ende des Rechtsstreits. Die Kommission kann die fraglichen Teile des Falls neu prüfen und erneut eine Wettbewerbsstrafe verhängen.
Die EU-Kommission hatte Google 2019 vorgeworfen, seit 2006 mit Hilfe von Ausschließlichkeitsklauseln seine Dominanz im Bereich der Suchmaschinenwerbung gefestigt zu haben. Konkret ging es um den Dienst "AdSense for Search", bei dem andere Webseiten Google-Suchmasken einbinden und dafür Gegenleistungen erhalten. Obwohl dieser Dienst für Google eher ein Nischenprodukt darstellt, hatte die EU-Kommission in der Vergangenheit wiederholt betont, dass solche Klauseln den Wettbewerb erheblich einschränken könnten. Google und sein Mutterkonzern Alphabet hatten gegen das verhängte Bußgeld geklagt und nun in erster Instanz einen Teilerfolg erzielt.
Trotz der teilweisen Aufhebung der Strafe betonte das EuG, dass weite Teile der Vorwürfe gegen Google bestehen bleiben. Die Richter kritisierten jedoch, dass die EU-Kommission nicht ausreichend dargelegt habe, welche Ausschließlichkeitsklauseln in welchen Zeiträumen und Märkten zum Einsatz kamen. Diese Unklarheiten müssen nun geklärt werden, bevor eine endgültige Entscheidung über das Bußgeld getroffen wird. Die EU-Kommission hat die Möglichkeit, das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzufechten.
Der aktuelle Fall ist nur einer von mehreren, in denen die EU-Kommission in den vergangenen Jahren Strafen gegen Google verhängt hat. Seit 2017 wurden dem Konzern Bußgelder in einer Gesamthöhe von über acht Milliarden Euro auferlegt. Diese betrafen unter anderem die Bevorzugung des Google-Preisvergleichsdienstes in den Suchergebnissen sowie illegale Praktiken bei dem Betriebssystem Android. Google hat in einigen Fällen sein Geschäftsmodell angepasst, konnte jedoch aufgrund seines lukrativen Werbegeschäfts die Strafen vergleichsweise gut verkraften.
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Zur AktienanalyseDie Europäische Union arbeitet seit Jahren daran, die Marktmacht von großen Tech-Unternehmen wie Google, Apple, Facebook und Amazon zu regulieren. Ein zentrales Instrument dabei ist der Digital Markets Act (DMA), der darauf abzielt, die Dominanz der sogenannten "Gatekeeper" im Internet zu beschränken. Die EU-Kommission hat in den letzten Jahren mehrfach betont, dass die großen Technologiekonzerne durch ihre Marktmacht den Wettbewerb verzerren und Innovationen behindern könnten.


