Goldman Sachs Mitarbeiter in brasilianischen Betrugsermittlungen als Verdächtige benannt
Die brasilianische Polizei verdächtigt zwei Goldman-Führungskräfte, Anleger beim Börsengang eines Krebsbehandlungsunternehmens getäuscht zu haben.

Die brasilianische Zivilpolizei von São Paulo hat zwei Mitarbeiter von Goldman Sachs als Verdächtige in einem mutmaßlichen Betrugsfall benannt. Im Zentrum der Ermittlungen steht ein Aktionärsstreit um das Krebsbehandlungsunternehmen Oncoclínicas do Brasil Serviços Médicos. Goldman Sachs war als Investor an dem Unternehmen beteiligt und soll Aktionären wichtige Details über die Eigentümerstruktur verschwiegen haben.
Den beiden Goldman-Führungskräften Felipe Guerra Acosta und Natan Lima Reinig wird in dem unverbindlichen Polizeigutachten vorgeworfen, wissentlich an einem Plan zur Täuschung von Oncoclínicas, der brasilianischen Wertpapieraufsichtsbehörde CVM, des Börsenbetreibers B3 sowie der Anleger teilgenommen zu haben. Acosta ist laut seinem LinkedIn-Profil Vice President im Growth-Equity-Team von Goldman, während Reinig Vorstandsmitglied von Oncoclínicas war. Gegen keine der beiden Personen wurde bisher Anklage erhoben — es liegt nun an der Staatsanwaltschaft, ob sie eine Anklageerhebung anstrebt.
Goldman Sachs wies die Vorwürfe entschieden zurück. „Die Vorwürfe sind unbegründet", erklärte die Bank und fügte hinzu: „Wir sind weiterhin der Überzeugung, angemessen gehandelt zu haben."
Der Kern des Vorwurfs: Verschleierte Beteiligung von Centaurus
Die Polizei wirft Goldman vor, den Anlegern vor dem Börsengang nicht offengelegt zu haben, dass ein Teil seiner Anteile an Oncoclínicas im Besitz von Centaurus war — einem US-Investmentfonds, der vom ehemaligen Enron-Manager John Arnold geleitet wird. Goldman soll anschließend Aktienübertragungen an Centaurus vorgenommen haben, die letztlich zu finanziellen Verlusten für Minderheitsaktionäre geführt hätten. Ein Sprecher von Arnold lehnte eine Stellungnahme ab.
Der Streitpunkt liegt in einer Satzungsbestimmung von Oncoclínicas: Demnach ist für jeden Investor, der mehr als 15 Prozent des Unternehmens hält, ein Pflichtübernahmeangebot erforderlich. Centaurus überschritt diese Schwelle. Minderheitsaktionäre, die ihre Anteile veräußern wollten, argumentierten daher, dass der Fonds ein solches Angebot für alle Oncoclínicas-Aktien hätte abgeben müssen.
Centaurus hingegen argumentierte, nicht zur Abgabe eines Pflichtangebots verpflichtet zu sein, da der Fonds bereits vor dem Börsengang über Goldman investiert gewesen sei. Die Satzungsregelung gelte nur für Investoren, die eine Beteiligung dieser Größe erst nach dem Börsengang aufgebaut hätten, so die Argumentation des Fonds.
Regulatorisches Verfahren vor der CVM läuft parallel
In einem separaten Verfahren vor der brasilianischen Wertpapieraufsichtsbehörde CVM wird ebenfalls ein Pflichtübernahmeangebot durch Centaurus gefordert. Das technische Team der Aufsichtsbehörde hat das Argument von Centaurus bereits zurückgewiesen. Die Angelegenheit wird nun dem Vorstand der CVM vorgelegt, der abschließend entscheiden muss.
Der aktivistische Fonds Latache Capital, einer der Kläger in dem Verfahren, erklärte, er „glaube und vertraue auf die Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des brasilianischen Rechtssystems." Auf der Website von Oncoclínicas wird der Fonds aktuell mit einer Beteiligung von 14,6 Prozent geführt.
Lesen Sie alles zur aktuellen Aktie der Stunde
Erfahren Sie, worum es geht und warum sich ein genauer Blick jetzt lohnt.
Zur AktienanalyseOncoclínicas: Vom Goldman-Portfolio zum Penny Stock
Goldman Sachs beteiligte sich erstmals 2015 über seine Asset-Management-Sparte an Oncoclínicas. Im Jahr 2018 erwarb die Bank eine Mehrheitsbeteiligung und brachte das Unternehmen 2021 an der Börse von São Paulo an die Börse. Seitdem haben die Aktien fast ihren gesamten Wert verloren und befinden sich mittlerweile im Penny-Stock-Bereich.
Im vergangenen Monat beantragte Oncoclínicas eine außergerichtliche Restrukturierung, nachdem das Unternehmen zunehmend mit Schulden zu kämpfen hatte. Der Fall verdeutlicht die Risiken, die für Minderheitsaktionäre entstehen können, wenn Eigentümerstrukturen bei Börsengängen nicht vollständig transparent gemacht werden — ein Thema, das auch für deutsche Anleger mit Engagement in Schwellenmärkten von Bedeutung ist.


