Goldman-Sachs-Manager erhält 1,45 Mio. Pfund nach Vaterschaftsurlaub-Diskriminierung
Ein Londoner Arbeitsgericht sprach dem ehemaligen Compliance-Manager Jon Reeves Rekordentschädigung wegen Geschlechterdiskriminierung zu.

Ein ehemaliger Manager von Goldman Sachs hat vor einem Londoner Arbeitsgericht eine Entschädigung in Höhe von 1,45 Millionen Britischen Pfund erstritten. Jon Reeves, ehemals stellvertretender globaler Leiter des Compliance-„Control Room" der Bank, verlor seine Stelle im Jahr 2022, als er aus einer sechsmonatigen Elternzeit zurückkehren wollte. Das Gericht stellte Geschlechterdiskriminierung und unrechtmäßige Kündigung fest.
Reeves war seit 2007 für Goldman Sachs tätig, bevor er nach seiner Rückkehr aus dem Vaterschaftsurlaub entlassen wurde. Die Bank begründete die Entlassung mit „geschäftlichen Erfordernissen" und seiner „relativen Leistung". Reeves widersprach diesen Begründungen und machte geltend, dass sie lediglich ein Vorwand seien – er sei bestraft worden, weil er als frischgebackener Vater eine längere Auszeit genommen hatte.
Stigma im Londoner Finanzsektor
Besonders schwer wog für das Gericht die Feststellung, dass Reeves infolge des Vorfalls im gesamten Londoner Finanzsektor ein „Stigma" erlitten habe. Potenzielle neue Arbeitgeber zögerten, ihn einzustellen. Ein Unternehmen sagte Vorstellungsgespräche sogar abrupt ab, nachdem Manager einen Medienbericht über seine Klage vor dem Arbeitsgericht in Umlauf gebracht hatten.
Die Entschädigungssumme berücksichtigte die Verletzung von Gefühlen, Verdienstausfall sowie eine Strafe gegen Goldman wegen der Nichteinhaltung fairer Verfahren. Das Gericht nahm jedoch einen Abzug vor, da es eine 50-prozentige Wahrscheinlichkeit sah, dass Reeves ohnehin entlassen worden wäre. Das Gericht hatte zuvor festgestellt, dass das „Versäumnis der Bank, auch nur den Anschein eines fairen Verfahrens zu wahren, so tiefgreifend war, dass ihr Prozess in jeder Hinsicht unfair war".
Vorwürfe: Anschreien und negative Beurteilungen
Während des Verfahrens schilderte Reeves mehrere belastende Vorfälle. Ein Vorgesetzter habe ihn wiederholt angeschrien, er solle „eine Lösung finden", nachdem er Bedenken hinsichtlich der Kinderbetreuung geäußert hatte. Diese Äußerungen fielen während des Covid-19-Lockdowns, als Reeves seinen Vorgesetzten mitgeteilt hatte, dass er Schwierigkeiten habe, im Homeoffice zu arbeiten und sich gleichzeitig um sein erstes Kind zu kümmern. Der betreffende Manager bestritt, geschrien zu haben.
Darüber hinaus berichtete Reeves dem Gericht, dass Manager ihn negativ beurteilten, weil er 24 Stunden lang nicht auf eine E-Mail geantwortet hatte – während er auf der Fahrt in den ersten Urlaub mit seiner Frau und dem neugeborenen Baby nach Cornwall war. Solche Vorfälle zeichneten laut Gericht ein klares Bild einer diskriminierenden Unternehmenskultur gegenüber Vätern in Elternzeit.
Das Gericht erfuhr zudem, dass die Elternzeit-Richtlinie von Goldman 26 Wochen innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt oder legalen Adoption eines Kindes vorsah, sofern dies während der Betriebszugehörigkeit bei der Bank geschah. Reeves hatte genau diesen Anspruch in Anspruch genommen.
Reaktionen von Anwältin und Goldman Sachs
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Zur AktienanalyseJo Keddie von der Anwaltskanzlei Forsters, die Reeves vertrat, betonte die Bedeutung des Urteils: „Das Urteil unterstreiche die Tatsache, dass Stigmatisierungsschäden nicht theoretischer Natur sind." Sie ergänzte, dass für Führungskräfte in regulierten Branchen ein Rechtsstreit tiefgreifende Auswirkungen auf die Karriere haben könne und dieser Fall zeige, dass das Arbeitsgericht dies anerkenne, wenn es durch klare und überzeugende Beweise untermauert werde.
Goldman Sachs wies die Entscheidung in einer Stellungnahme zurück. Das Unternehmen erklärte, es sei „ein Marktführer bei bezahlter Elternzeit und ermutigt alle berufstätigen Eltern, unabhängig vom Geschlecht, die ihnen angebotenen 26 Wochen bezahlten Urlaub voll auszuschöpfen." Weiter hieß es: „Wir lehnen diese Entscheidung entschieden ab."
Der Fall dürfte in der Finanzbranche Signalwirkung entfalten. Er zeigt, dass Gerichte nicht nur die unmittelbare Diskriminierung, sondern auch die langfristigen Karriereschäden durch ein sogenanntes „Stigma" finanziell bewerten – ein Präzedenzfall, der für Führungskräfte in regulierten Branchen weit über den Einzelfall hinaus relevant ist.


