ANZEIGE

Glencore bekennt sich der Bestechungsvorwürfe schuldig und zahlt 1,5 Mrd. Dollar Strafe

Staatsanwälte sagen, dass der Rohstoffhändler Millionen von Dollar an korrupten Zahlungen für den Zugang zu Öl in Afrika genehmigt hat

•• 4 Min
Glencore bekennt sich der Bestechungsvorwürfe schuldig und zahlt 1,5 Mrd. Dollar Strafe

Glencore wird sich in mehreren Fällen von Bestechung und Marktmanipulation schuldig bekennen und Strafen in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Dollar zahlen, nachdem US-amerikanische, britische und brasilianische Ermittlungen Korruption bei einem der größten Rohstoffhändler der Welt aufgedeckt haben.

Die britische Betrugsbekämpfungsbehörde Serious Fraud Office (SFO) erhob am Dienstag Anklage gegen die Konzerntochter Glencore Energy UK wegen sieben Fällen von gewinnorientierter Bestechung und Korruption im Zusammenhang mit Ölgeschäften in Kamerun, Äquatorialguinea, der Elfenbeinküste, Nigeria und dem Südsudan.

In einer Erklärung teilte das SFO mit, dass es davon ausgeht, dass "Glencore-Vertreter und -Mitarbeiter mit Zustimmung des Unternehmens Bestechungsgelder im Wert von über 25 Millionen Dollar für einen bevorzugten Zugang zu Öl gezahlt haben".

In den USA hat sich Glencore in zwei getrennten Strafverfahren schuldig bekannt und sich bereit erklärt, rund 1,1 Milliarden Dollar an Geldstrafen und Einziehungen zu zahlen. In einem Fall ging es um ein jahrzehntelanges Bestechungsprogramm, und im zweiten Fall bekannte sich der US-Rohstoffhandelszweig von Glencore schuldig, an einem achtjährigen Programm zur Manipulation der US-Heizölpreis-Benchmarks beteiligt gewesen zu sein.

US-Justizminister Merrick Garland sprach von der bisher größten Strafverfolgungsmaßnahme des US-Justizministeriums wegen einer Verschwörung zur Manipulation von Rohstoffpreisen auf den Ölmärkten".

Glencore erklärte, es werde insgesamt etwa 1,5 Mrd. USD an Strafen zahlen, darunter 1,1 Mrd. USD an die US-Behörden, 40 Mio. USD an die brasilianische Staatsanwaltschaft und einen Betrag an das Vereinigte Königreich, der bei einer Anhörung zum Strafmaß festgelegt wird. Das Unternehmen hatte im Februar eine Rückstellung in Höhe von 1,5 Mrd. USD für den Vergleich gebildet und erklärte am Dienstag in einer Aktualisierung, dass es nicht davon ausgeht, dass die Gesamtstrafe "wesentlich" von dem zurückgestellten Betrag abweichen wird.

Das US-Justizministerium wird zudem für drei Jahre zwei unabhängige Compliance-Beobachter bei Glencore einsetzen, um die internen Kontrollen zu überprüfen.

Alexandra Gillies, Beraterin beim Natural Resource Governance Institute, sagte: "Rohstoffhändler, darunter auch Glencore, haben eine miserable Bilanz, wenn es um Korruption geht, daher ist es gut zu sehen, dass es Konsequenzen gibt".

"Die finanzielle Leistung von Glencore wird unter dieser Strafe nicht sonderlich leiden, insbesondere angesichts der aktuellen Lage der Rohstoffpreise. Aber sie ist nach Anti-Korruptions-Standards hoch, und das ist ein wichtiges Signal für die Branche."

Im Jahr 2018 leitete das US-Justizministerium eine umfassende Untersuchung ein und forderte das Unternehmen auf, Unterlagen über die Einhaltung der Geldwäschegesetze des Landes und des Foreign Corrupt Practices Act in Nigeria, der Demokratischen Republik Kongo und Venezuela zu übermitteln.

Die britische Finanzaufsichtsbehörde (SFO) zog 2019 nach und eröffnete eine Untersuchung gegen Glencore wegen "Verdachts auf Bestechung", die sie unter dem Codenamen "Operation Azoth" führte.

Ein Anwalt von Glencore erklärte am Dienstag, das Unternehmen werde sich schuldig bekennen. Glencore wird unter anderem beschuldigt, Bestechungsgelder in Höhe von 10,5 Millionen Euro gezahlt zu haben, um Beamte der Société Nationale des Hydrocarbures und der Société Nationale de Raffinage dazu zu bewegen, die Geschäfte von Glencore in Kamerun zu begünstigen.

Der Anwalt Faras Baloch, der die SFO vertrat, sagte, das Unternehmen habe Agenten bestochen, um "ihnen bei der Beschaffung von Rohölladungen zu helfen oder einen unangemessen günstigen Preis für diese Ladungen zu erzielen".

Glencore wird außerdem vorgeworfen, zwischen Juli 2011 und April 2016 Bestechungsgelder in Höhe von 4,7 Mio. EUR gezahlt zu haben, um Beamte zu beeinflussen, damit sie das Unternehmen bei Ölgeschäften in der Elfenbeinküste begünstigen.

Die Ermittlungen haben einen langen Schatten auf das Unternehmen geworfen und die Kultur eines der größten Rohstoffhändler der Welt auf den Prüfstand gestellt.

Der langjährige Vorstandsvorsitzende Ivan Glasenberg ging im vergangenen Jahr in den Ruhestand und war damit der letzte in einer Reihe von hochrangigen Persönlichkeiten, die das Unternehmen verließen, darunter der ehemalige Leiter der Ölsparte, Alex Beard, der 2019 ging.

Lisa Osofsky, Direktorin des SFO, sagte: "Diese bedeutende Untersuchung, die die SFO in weniger als drei Jahren vor Gericht gebracht hat, ist das Ergebnis unserer Expertise, unserer Hartnäckigkeit und der Stärke unserer Partnerschaft mit den USA und anderen Gerichtsbarkeiten."

Das Unternehmen, das weltweit Millionen von Tonnen Metalle, Mineralien und Öl verschiebt, sieht sich auch mit Ermittlungen der schweizerischen und niederländischen Behörden konfrontiert, deren Zeitpunkt und Ergebnis noch ungewiss sind.

Im vergangenen Juli bekannte sich ein ehemaliger Glencore-Ölhändler in New York schuldig, an einem Plan zur Bestechung von Regierungsbeamten in Nigeria im Gegenzug für lukrative Ölverträge beteiligt gewesen zu sein.

Die Vorwürfe in der ursprünglichen Untersuchung des US-Justizministeriums, die bis ins Jahr 2007 zurückreichen, fielen in die Zeit von Glasenbergs 19-jähriger Herrschaft an der Spitze des Unternehmens.

Glasenberg und seine führenden Mitarbeiter brachten das Unternehmen 2011 an die Börse, was damals einer der größten Börsengänge in London überhaupt war. Die Mittel wurden teilweise dazu verwendet, das Unternehmen durch eine Fusion mit Xstrata im Jahr 2013 und eine Reihe von Übernahmen von einem reinen Rohstoffhändler in ein Bergbauunternehmen umzuwandeln.

Das Unternehmen hatte jedoch Schwierigkeiten, seinen Ruf für manchmal fragwürdige Aktivitäten abzuschütteln, den viele Investoren als Teil seiner DNA ansahen und der auf seine Zeit als privates Handelshaus zurückgeht.

Analysten sagten, die Beilegung der Vorwürfe sei ein Schritt nach vorn für den neuen CEO Gary Nagle, der im vergangenen Jahr nach mehr als zwei Jahrzehnten im Unternehmen das Ruder bei Glencore übernommen hat.

Kalidas Madhavpeddi, Vorsitzender von Glencore, sagte: "Glencore ist heute nicht mehr das Unternehmen, das es war, als die inakzeptablen Praktiken hinter diesem Fehlverhalten auftraten."

Die Aktien von Glencore sind in diesem Jahr aufgrund der gestiegenen Öl- und Metallpreise und der guten Geschäftsergebnisse auf den höchsten Stand seit dem Börsengang vor 11 Jahren gestiegen.

GlencoreAnklageUSARohstoffe

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.