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Girokonto-Kündigung bei Wohnsitz im Ausland: Ihre Rechte als Bankkunde

Deutsche Banken dürfen Konten bei Wohnsitz außerhalb der EU kündigen. Was Betroffene jetzt wissen müssen.

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Girokonto-Kündigung bei Wohnsitz im Ausland: Ihre Rechte als Bankkunde

Wer als deutscher Staatsbürger im Ausland lebt und arbeitet, kann von seiner Hausbank eine unangenehme Überraschung erleben: Die Kündigung des Girokontos. Ein aktueller Fall zeigt, wie schnell Bankkunden mit Wohnsitz außerhalb der EU vor diesem Problem stehen können.

Ein in Vietnam lebender Arbeitnehmer eines deutschen Vereins erhielt kürzlich die Kündigung seines Girokontos samt Depot – trotz fortlaufender Gehaltszahlungen auf das deutsche Konto. Der Grund: sein dauerhafter Auslandswohnsitz. Diese Praxis ist rechtlich zulässig, wie Fachanwalt Hans Witt bestätigt.

Keine gesetzliche Kontopflicht für Banken

In Deutschland existiert kein genereller Rechtsanspruch auf die Eröffnung oder Führung eines Girokontos. Kreditinstitute können frei entscheiden, mit welchen Kunden sie Geschäftsbeziehungen eingehen. Ein Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union gilt dabei als legitimer Kündigungsgrund.

Die Banken begründen ihre restriktive Haltung mit erhöhten Compliance-Anforderungen. Aufsichtsrechtliche, geldwäscherechtliche und steuerrechtliche Vorgaben verursachen zusätzlichen administrativen Aufwand. Gegen eine solche Geschäftsentscheidung haben Betroffene kaum rechtliche Handhabe.

Basiskonto nur bei EU-Aufenthalt

Das deutsche Zahlungskontengesetz sieht zwar einen Anspruch auf ein Basiskonto vor. Dieser greift jedoch nur bei rechtmäßigem Aufenthalt in der EU. Entscheidend ist der tatsächliche Lebensmittelpunkt, nicht die Staatsbürgerschaft oder der Arbeitsort.

Wer seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Asien, Amerika oder andere Nicht-EU-Länder verlegt, erfüllt diese Voraussetzung nicht. Auch deutsche Staatsangehörigkeit, Anstellung bei einem deutschen Arbeitgeber oder Steuerzahlungen in Deutschland ändern daran nichts. Ein einklagbarer Anspruch besteht somit nicht.

Praktische Lösungsmöglichkeiten

Ausgeschlossen ist die Kontoeröffnung dennoch nicht – sie lässt sich nur nicht erzwingen. Betroffene sollten ihre Situation transparent bei mehreren Instituten schildern. Manche Banken zeigen sich kulanter als andere, insbesondere wenn bestehende Geschäftsbeziehungen vorliegen.

Bei Depots könnte die Situation etwas einfacher sein. Internationale Anbieter wie Interactive Brokers führen Depots auch für außerhalb der EU wohnende Personen. Auch hier gilt: Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, aber die Chancen stehen besser als bei klassischen Girokonten.

Experten empfehlen, frühzeitig vor einem dauerhaften Umzug ins außereuropäische Ausland mit der Bank zu sprechen. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden und alternative Lösungen rechtzeitig organisieren.

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