Gericht prüft Fall des havarierten Öltankers
Klage gegen Einziehung der "Eventin" stoppt vorerst weitere Maßnahmen

Der Öltanker „Eventin“, der im Januar havarierte, ist Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens geworden. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, wurde Klage gegen die Sicherstellung und Einziehung des Schiffes eingereicht. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung dürfen daher keine weiteren Maßnahmen zur Vollstreckung erfolgen. Der Fall liegt nun zur Prüfung bei der Justiz.
Das unter panamaischer Flagge fahrende Schiff soll nach Einschätzung der Europäischen Union zur sogenannten Schattenflotte Russlands gehören. Mit dieser Flotte umgeht Moskau mutmaßlich internationale Sanktionen gegen Ölexporte. Zum Zeitpunkt der Havarie befanden sich rund 100.000 Tonnen Öl an Bord. Der Tanker war Mitte Januar manövrierunfähig in der Ostsee nördlich von Rügen festgestellt worden. Sämtliche technischen Systeme an Bord seien ausgefallen, heißt es in früheren Berichten.
Die deutschen Behörden griffen zur Gefahrenabwehr ein und ließen die „Eventin“ in die Nähe des Hafens von Sassnitz schleppen. Ziel war es, mögliche Umweltgefahren durch auslaufendes Öl zu verhindern. Anschließend wurde der Tanker vom deutschen Zoll sichergestellt. Die Einziehung des Schiffes und seiner Ladung erfolgte daraufhin gemäß den bestehenden rechtlichen Vorschriften. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers sind sowohl das Schiff als auch die Ölladung in das Eigentum der Bundesrepublik übergegangen.
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Zur AktienanalyseDie Maßnahme umfasste auch eine Ablösung der ursprünglichen Besatzung. Der Sprecher des Ministeriums erklärte, mit der erfolgten Einziehung seien die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden, um das Schiff sowie die geladene Ware verwerten zu können. Der weitere Verlauf hänge jedoch nun vom Ausgang des laufenden Klageverfahrens ab. Bis dahin bleibe die Lage unverändert, weitere Maßnahmen seien bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt.


