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Gericht lehnt neuen Prozess für Meta und Google ab

Eine kalifornische Richterin weist Anträge von Meta und YouTube zurück – das Urteil wegen Social-Media-Sucht bei Jugendlichen bleibt bestehen.

Gericht lehnt neuen Prozess für Meta und Google ab

Eine Richterin am Los Angeles Superior Court hat Anträge von Meta Platforms und Googles YouTube auf ein neues Verfahren abgelehnt. Das bestätigten mit der Entscheidung vertraute Quellen am Mittwoch. Damit bleibt das ursprüngliche Jury-Urteil, das beide Unternehmen für die schädliche Gestaltung ihrer Social-Media-Plattformen haftbar macht, vorerst in Kraft.

Richterin Carolyn Kuhl traf ihre Entscheidung laut Gerichtsdokumenten am Dienstag. Die vollständige Verfügung, in der ihr Urteil festgehalten und ihre Begründung dargelegt wird, war zunächst nicht unmittelbar öffentlich verfügbar. Der genaue Inhalt ihrer Begründung blieb damit zunächst unklar.

Jury hatte Fahrlässigkeit festgestellt

Hintergrund des Verfahrens ist ein Jury-Urteil, das Meta und YouTube für fahrlässig befunden hatte. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass die Unternehmen ihre Plattformen auf eine Weise gestaltet haben, die für junge Menschen schädlich ist. Als Konsequenz verhängte die Jury einen Schadensersatz in Höhe von 6 Millionen US-Dollar gegen die Unternehmen.

Sowohl Meta als auch YouTube hatten daraufhin einen Antrag auf ein neues Verfahren gestellt. Mit diesem Schritt versuchten die Tech-Konzerne, das Urteil der Jury anzufechten und eine erneute Verhandlung des Falls zu erwirken. Richterin Kuhl erteilte diesen Bemühungen nun eine klare Absage.

Wachsender Druck auf Social-Media-Konzerne

Der Fall steht im Kontext einer breiten gesellschaftlichen und rechtlichen Debatte über die Verantwortung von Social-Media-Unternehmen gegenüber minderjährigen Nutzern. In den USA häufen sich Klagen gegen große Plattformbetreiber, denen vorgeworfen wird, durch algorithmische Mechanismen und Designentscheidungen gezielt Suchtverhalten bei Jugendlichen zu fördern.

Für Meta und Google bedeutet die Ablehnung des Antrags auf ein neues Verfahren, dass der rechtliche Druck in diesem Fall weiter anhält. Beide Unternehmen stehen nicht nur in Kalifornien, sondern auch auf Bundesebene und in anderen Staaten vor ähnlichen Klagen. Die Entscheidung von Richterin Kuhl könnte als Signal für weitere Verfahren dieser Art gewertet werden.

Für deutsche Anleger, die in Meta oder Alphabet – die Muttergesellschaft von Google und YouTube – investiert sind, ist die Entwicklung relevant. Sollten weitere Urteile dieser Art folgen oder höhere Schadensersatzsummen verhängt werden, könnte dies langfristig finanzielle und regulatorische Konsequenzen für die Konzerne haben. Der aktuelle Schadensersatz von 6 Millionen US-Dollar ist gemessen an den Umsätzen der Unternehmen zwar gering, doch die Signalwirkung für künftige Sammelklagen ist nicht zu unterschätzen.

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