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Fusion von Thyssenkrupp und Tata endgültig gescheitert

EuGH bestätigt EU-Entscheidung – Konzern setzt auf neue Partner

Fusion von Thyssenkrupp und Tata endgültig gescheitert

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Verbot der Fusion von Thyssenkrupp und Tata Steel Europe durch die EU-Kommission als rechtens bestätigt. Die Entscheidung fiel mehr als fünf Jahre nach der Ablehnung der Fusion durch die EU-Wettbewerbshüter. Die Klage von Thyssenkrupp gegen den Beschluss der EU-Kommission wurde abgewiesen, wie das höchste europäische Gericht am Freitag urteilte. Bereits im Juni 2022 hatte das Gericht der Europäischen Union ein entsprechendes Urteil gefällt, welches der EuGH nun bestätigt hat. Thyssenkrupp erklärte, das Urteil zur Kenntnis zu nehmen und die Begründung auswerten zu wollen.

Der Konzern ist weiterhin der Auffassung, dass die Gründe für die Klage nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Allerdings verfolgt Thyssenkrupp inzwischen andere Pläne für sein Stahlgeschäft. Die Pläne zur Fusion mit Tata wurden bereits im Mai 2019 aufgegeben, da sich die EU-Kommission gegen die Zusammenführung ausgesprochen hatte. Die Wettbewerbshüter in Brüssel befürchteten damals, dass eine Fusion den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen würde. Thyssenkrupp hatte die Klage eingereicht, um den Beschluss der EU-Kommission aufheben zu lassen. Die Pläne für das Joint Venture mit Tata Steel Europe scheiterten trotz der Klage, dennoch hielt der Konzern daran fest, die Begründung der Kommission nicht akzeptieren zu wollen. Bislang liegt keine Stellungnahme der EU-Kommission zur aktuellen Entscheidung des EuGH vor.

Inzwischen hat Thyssenkrupp die Fusion mit Tata Steel zu den Akten gelegt und verfolgt neue Pläne für sein Stahlgeschäft. Der größte deutsche Stahlkonzern plant ein Joint Venture mit der Energieholding des tschechischen Milliardärs Daniel Kretinsky. Im Juli dieses Jahres hatte Thyssenkrupp bereits die 20-prozentige Beteiligung des Energieunternehmens EP Corporate Group (EPCG) an seinem Stahlgeschäft abgeschlossen. Darüber hinaus befinden sich Thyssenkrupp und EPCG in Verhandlungen über den Erwerb weiterer 30 Prozent der Anteile, um ein gleichberechtigtes 50:50-Joint-Venture zu bilden.

Diese neue Ausrichtung verdeutlicht den Strategiewechsel von Thyssenkrupp. Die Zusammenarbeit mit dem tschechischen Investor Kretinsky und seiner Energieholding EPCG zeigt, dass der Konzern alternative Wege zur Restrukturierung seines Stahlgeschäfts sucht. Die Beteiligung von EPCG könnte eine bedeutende Veränderung im deutschen Stahlsektor mit sich bringen.

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