FTC geht gegen Meta-Freispruch in Berufung
Die US-Kartellbehörde FTC wehrt sich gegen ihre Niederlage im Monopolverfahren gegen Meta. Die Behörde wirft dem zuständigen Richter vor, falsche Maßstäbe bei der Beurteilung von Metas Marktmacht angelegt zu haben.

Die Federal Trade Commission (FTC) hat Berufung gegen das Urteil im Kartellverfahren gegen Meta eingelegt. Die US-Kartellbehörde kritisiert die Entscheidung von Bezirksrichter James Boasberg, der im November zugunsten des Facebook-Konzerns geurteilt hatte.
Streit um Monopol-Definition
Im Kern geht es um die Frage, ob Meta heute noch ein Monopol innehat. Richter Boasberg hatte argumentiert, dass neuere Plattformen wie TikTok mittlerweile intensiv mit Metas Social-Media-Produkten konkurrieren. Diese veränderte Wettbewerbssituation entkräfte die Vorwürfe der FTC, so der Richter.
Die Kartellbehörde sieht das anders: Sie wirft Boasberg vor, falsche rechtliche Maßstäbe angelegt zu haben. Die FTC müsse nicht beweisen, dass Meta aktuell ein Monopol besitze, um die historischen Übernahmen von Instagram und WhatsApp als wettbewerbswidrig einzustufen.
Vorwurf: Konkurrenten gezielt ausgeschaltet
Die FTC hatte Meta vorgeworfen, mit den Milliarden-Übernahmen von Instagram (2012) und WhatsApp (2014) seine Hauptkonkurrenten systematisch vom Markt gekauft zu haben. Diese Strategie habe den Wettbewerb im Social-Media-Markt nachhaltig geschädigt.
Teil einer größeren Kartell-Offensive
Die FTC teilt sich die Kartellrechtszuständigkeit in den USA mit dem Justizministerium. In den vergangenen sechs Jahren haben beide Behörden eine beispiellose Kartell-Offensive gegen die Tech-Giganten gestartet. Google, Meta, Amazon und Apple sehen sich umfassenden Klagen ausgesetzt.
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Zur AktienanalyseWährend das Justizministerium bereits zwei Verfahren gegen Google gewann, musste die FTC mit dem Meta-Fall ihre erste Niederlage hinnehmen. Die jetzige Berufung zeigt, dass die Behörde nicht aufgeben will.
Bedeutung für deutsche Anleger
Für Meta-Aktionäre bleibt die Situation unsicher. Eine erfolgreiche Berufung könnte den Konzern zu einer Zerschlagung zwingen – Instagram und WhatsApp müssten dann möglicherweise verkauft werden. Dies würde das Geschäftsmodell von Meta fundamental verändern und hätte erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung der Aktie.


