ANZEIGEDie kleine Aktie ist aktuell gnadenlos unterbewertet. So profitieren deutsche Anleger…

Frist für Corona-Schlussabrechnungen läuft ab

Unternehmen müssen Bedarf für erhaltene Hilfen nachweisen und Rückzahlungen vermeiden

Frist für Corona-Schlussabrechnungen läuft ab

Die Frist für die Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen endet am kommenden Montag, den 30. September 2024. Unternehmen in Deutschland, die während der Corona-Krise finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten haben, müssen bis dahin belegen, ob sie die Gelder tatsächlich benötigten. Diese Schlussabrechnungen betreffen sowohl Überbrückungshilfen als auch die November- und Dezemberhilfen, die zwischen Juni 2020 und Juni 2022 gewährt wurden. In dieser Zeit wurden über 60 Milliarden Euro an Unternehmen und Selbstständige mit coronabedingten Umsatzrückgängen ausgezahlt. Um die Auszahlung der Hilfsgelder möglichst schnell zu ermöglichen, erfolgte die Bewilligung zunächst auf Prognosebasis.

Laut Wirtschaftsministerium sind bislang mehr als zwei Drittel der erwarteten Schlussabrechnungen eingegangen. Insgesamt werden rund 860.000 solcher Abrechnungen erwartet, und es wird davon ausgegangen, dass bis zum Ablauf der Frist etwa 90 Prozent davon eingereicht werden. Sollte eine Firma ihre Schlussabrechnung nicht fristgerecht abgeben, droht eine Rückzahlung der erhaltenen Hilfen. Nach Angaben des Ministeriums steigt die "Einreichungsdynamik" täglich an. Unternehmen und ihre beratenden "prüfenden Dritten", wie Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, haben zudem die Möglichkeit, auch nach dem Stichtag kurzfristig aufgetretene Probleme zu beheben und die Abrechnung noch kurze Zeit nach dem 30. September einzureichen.

Nach Ablauf der Anhörungsfrist am 30. November werden etwaige Rückforderungen von den Bewilligungsstellen eingeleitet. Bislang zeigen die Prüfungen der Schlussabrechnungen, dass bei etwa 41 Prozent Nachzahlungen gewährt werden, während bei weiteren 33 Prozent die vorläufige Bewilligung bestätigt wird. In etwa 25 Prozent der Fälle führen die Prüfungen zu Rückforderungen, die im Durchschnitt rund 7.400 Euro betragen. Der Bund rechnet damit, dass durch die vollständige Abrechnung der Hilfsgelder Rückflüsse von rund 700 Millionen Euro erzielt werden. Die endgültige Bilanz dieser Abrechnungen wird jedoch erst im Jahr 2025 erwartet.

Neben den Corona-Wirtschaftshilfen wurden auch Soforthilfen im Frühjahr 2020 gewährt, die sich auf einen Förderzeitraum von drei Monaten erstreckten. Inzwischen sind etwa 3,58 Milliarden Euro an Soforthilfen von rund 582.000 Unternehmen und Selbstständigen zurückgezahlt worden. Allerdings sind in einigen Bundesländern die Rückmeldeverfahren und nachträglichen Überprüfungen dieser Hilfen noch nicht abgeschlossen.

CoronaUnternehmerFinanzen

Disclaimer