Förderung für klimafreundliche Heizungen wird ausgeweitet
Ab sofort auch Vermieter und Kommunen antragsberechtigt – bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich

Ab sofort können alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer in Deutschland staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Dies gilt nun auch für Vermieter von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen, die in den bisherigen Förderrunden des Heizungsgesetzes noch nicht berücksichtigt wurden. Die zuständige Förderbank KfW hat dies bestätigt. Mit der nun dritten Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes steht das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen. Zuvor durften bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und von selbst bewohnten Einfamilienhäusern staatliche Unterstützung beantragen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizung konnten schon in den Genuss dieser Förderung kommen.
Die Förderungen variieren je nach Einkommen, Geschwindigkeit der Umsetzung und Art der Heizungsanlage. Mindestens 30 Prozent Förderung sind für alle vorgesehen, unabhängig davon, ob es sich um ein Wohn- oder Geschäftsgebäude handelt. Der maximale Zuschuss kann bis zu 70 Prozent betragen. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro haben, ist ein Einkommensbonus von 30 Prozent vorgesehen. Ein zusätzlicher Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent wird bis 2028 gewährt, wenn der Austausch von alten Gas- und Ölheizungen, Nachtspeicherheizungen oder alten Biomasseheizungen frühzeitig erfolgt. Zudem gibt es einen Effizienzbonus von fünf Prozent für Wärmepumpen, die bestimmte umweltfreundliche Technologien verwenden. Das neue Heizungsgesetz sieht vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, wobei diese Regelungen zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Bestehende, funktionierende Heizungen können weiterhin betrieben werden.
Trotz dieser Fördermaßnahmen ist der Absatz von Wärmepumpen zuletzt eingebrochen. Laut dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) wurden bisher rund 93.000 Förderzusagen erteilt, darunter auch für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentumsgemeinschaften. Die Anzahl der monatlichen Förderungen ist seit dem Start im Februar zwar gestiegen, liegt aber dennoch unter den Erwartungen. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) berichtete, dass der Verkauf von Wärmepumpen im ersten Halbjahr 2024 um 54 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen ist. Gründe für den Rückgang könnten Vorzieheffekte und höhere Zinsen sein. Der BDH zeigt sich jedoch vorsichtig optimistisch und rechnet mit einer Zunahme der Zusagen durch die Ausweitung der Fördermöglichkeiten. Bis zum Jahresende wird dennoch nur mit einem Absatz von maximal 200.000 Wärmepumpen gerechnet, während die Bundesregierung ursprünglich das Ziel gesetzt hatte, ab 2024 jährlich 500.000 Wärmepumpen zu installieren.
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